Die Anlage SO ist kurz, und Krypto belegt darin zwei Abschnitte. Was schwer ist, ist nicht das Formular, sondern die vier Summen, die hineingehören, und der Beleg, der sie stützt. Hier steht, welche Zahl woher kommt.
Krypto taucht in der Anlage SO an zwei Stellen auf, und jede braucht zwei Zahlen.
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Hier steht alles, was du innerhalb eines Jahres verkauft oder getauscht hast:
Die Differenz ist dein Gewinn oder Verlust. Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es dafür eigene Zeilen mit der Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token“.
Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG). Hier steht alles, was dir ohne Anschaffung zugeflossen ist: Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Liquidity-Mining-Belohnungen, Airdrops mit Gegenleistung:
Der Bericht von blockbilanz weist genau diese vier Summen aus, getrennt nach Abschnitt, und darunter die Vorgänge, aus denen sie bestehen. Was nicht hineingehört, steht trotzdem im Bericht, aber gesondert: Verkäufe nach der Jahresfrist, Transfers zwischen eigenen Wallets, Einzahlungen in Staking und Lending, Spam.
Die Reihenfolge, in der der Bericht entstanden ist, lässt sich rückwärts lesen:
Das ist die Kette, die ein Sachbearbeiter bei einer Nachfrage abgeht.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sagt ausdrücklich, dass du für Kryptowerte Mitwirkungspflichten hast: du musst die Vorgänge dokumentieren und auf Verlangen vorlegen. Ein Steuerreport aus einer Software wird ausdrücklich als Beleg anerkannt, wenn er vollständig und nachvollziehbar ist, und das Schreiben nennt, was dazugehört: die Datenquellen, die Zuordnung der Wallets, die verwendete Methode, und der Weg von der Transaktion zur Summe.
Praktisch: Der Bericht als PDF wird der Steuererklärung beigefügt, wenn das Finanzamt es fordert oder die Beträge groß sind. Sonst genügt es, ihn aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen mit Einkünften über 500.000 Euro liegt bei sechs Jahren; für alle anderen empfiehlt sich dieselbe Frist, weil eine Nachfrage Jahre später kommen kann.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.