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Anlage SO für Krypto ausfüllen: Welche Zahl in welche Zeile

Die Anlage SO ist kurz, und Krypto belegt darin zwei Abschnitte. Was schwer ist, ist nicht das Formular, sondern die vier Summen, die hineingehören, und der Beleg, der sie stützt. Hier steht, welche Zahl woher kommt.

Veröffentlicht am 21. September 2026

Zwei Abschnitte, vier Zahlen

Krypto taucht in der Anlage SO an zwei Stellen auf, und jede braucht zwei Zahlen.

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Hier steht alles, was du innerhalb eines Jahres verkauft oder getauscht hast:

  1. Summe der Veräußerungserlöse
  2. Summe der Anschaffungskosten und Werbungskosten

Die Differenz ist dein Gewinn oder Verlust. Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es dafür eigene Zeilen mit der Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token“.

Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG). Hier steht alles, was dir ohne Anschaffung zugeflossen ist: Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Liquidity-Mining-Belohnungen, Airdrops mit Gegenleistung:

  1. Summe der Einnahmen
  2. Werbungskosten dazu

Woher die Zahlen kommen

Der Bericht von blockbilanz weist genau diese vier Summen aus, getrennt nach Abschnitt, und darunter die Vorgänge, aus denen sie bestehen. Was nicht hineingehört, steht trotzdem im Bericht, aber gesondert: Verkäufe nach der Jahresfrist, Transfers zwischen eigenen Wallets, Einzahlungen in Staking und Lending, Spam.

Die Reihenfolge, in der der Bericht entstanden ist, lässt sich rückwärts lesen:

  • Jede Summe besteht aus Vorgängen.
  • An jedem Euro-Wert steht, aus welcher Stufe der Kurs stammt.
  • Zu jedem Verkauf gehört die Anschaffung, aus der er nach FIFO bedient wurde.
  • Dahinter liegt eine Transaktion auf der Blockchain oder eine Zeile im Börsenexport.

Das ist die Kette, die ein Sachbearbeiter bei einer Nachfrage abgeht.

Was als Beleg beiliegt

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sagt ausdrücklich, dass du für Kryptowerte Mitwirkungspflichten hast: du musst die Vorgänge dokumentieren und auf Verlangen vorlegen. Ein Steuerreport aus einer Software wird ausdrücklich als Beleg anerkannt, wenn er vollständig und nachvollziehbar ist, und das Schreiben nennt, was dazugehört: die Datenquellen, die Zuordnung der Wallets, die verwendete Methode, und der Weg von der Transaktion zur Summe.

Praktisch: Der Bericht als PDF wird der Steuererklärung beigefügt, wenn das Finanzamt es fordert oder die Beträge groß sind. Sonst genügt es, ihn aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen mit Einkünften über 500.000 Euro liegt bei sechs Jahren; für alle anderen empfiehlt sich dieselbe Frist, weil eine Nachfrage Jahre später kommen kann.

Ein Durchgang

  1. Bericht erstellen für das Steuerjahr, nachdem alle Wallets und Börsen geladen sind und keine offenen Punkte mehr da sind. Ein Bericht mit offenen Punkten ist unvollständig, und blockbilanz sagt das.
  2. Bericht abschließen. Ein abgeschlossener Bericht ändert seine Zahlen nie wieder, auch wenn später ein Kurs nachgeladen wird; das ist der Stand, für den du unterschreibst.
  3. Vier Summen in die Anlage SO übertragen.
  4. PDF aufbewahren und mit der Steuererklärung ablegen.

Was oft falsch gemacht wird

  • Nur den Gewinn eintragen. Das Formular will Erlös und Kosten getrennt.
  • Staking in die Veräußerungsgeschäfte schreiben. Es sind zwei Abschnitte mit zwei Freigrenzen; vermischt ergibt beides falsche Zahlen.
  • Steuerfreie Verkäufe eintragen. Nach der Jahresfrist gehört nichts in die Anlage; ein Eintrag erzeugt Rückfragen.
  • Den Bericht vor dem Abschluss verschicken. Ein Bericht, der sich noch ändert, ist kein Beleg.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Muss ich jede Transaktion einzeln eintragen?
Nein. In die Anlage SO kommen Summen. Die Einzelaufstellung ist der Beleg, den du als Anlage beifügst oder auf Nachfrage nachreichst.
Wo trage ich Verkäufe ein, die nach über einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind?
Gar nicht. Nicht steuerbare Verkäufe gehören nicht in die Anlage SO. Der Bericht führt sie trotzdem auf, getrennt, damit das Finanzamt bei einer Nachfrage sieht, dass sie geprüft wurden.
Ich nutze ELSTER. Gibt es dort eine Krypto-Zeile?
Seit dem Steuerjahr 2023 fragt die Anlage SO ausdrücklich nach virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr; die Bezeichnung bleibt.
Was, wenn mein Gewinn unter 1.000 Euro liegt?
Dann ist er steuerfrei. Trag ihn trotzdem ein: das Finanzamt wendet die Freigrenze selbst an, und ein eingetragener Gewinn unter der Grenze ist besser als eine Erklärung, die aussieht, als hättest du nichts gehabt.
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