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CARF und DAC8: was Krypto-Anbieter ab 2026 melden

An den Steuerregeln ändert die Meldepflicht nichts. Sie ändert, was das Finanzamt weiß, bevor es deine Erklärung liest, und was eine Abweichung davon auslöst.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Zwei Regelwerke, ein Effekt

CARF ist der Crypto-Asset Reporting Framework der OECD, das internationale Gegenstück zum automatischen Informationsaustausch bei Bankkonten. Er regelt, was Staaten untereinander über Krypto austauschen.

DAC8 ist die Umsetzung innerhalb der EU, die achte Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Deutschland hat sie in nationales Recht überführt, und seit dem 1. Januar 2026 gilt die Meldepflicht.

Beide zielen auf dasselbe: Der Staat soll bei Kryptowerten denselben Informationsstand bekommen, den er bei Bankkonten seit Jahren hat.

Was gemeldet wird

Die Meldung hat zwei Teile.

Zur Person. Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort. Deshalb haben Börsen ihre Kunden im Lauf des Jahres nach der Steuer-ID gefragt.

Zu den Vorgängen. Je Kryptowert und je Kategorie die Bruttobeträge und die Anzahl der Vorgänge, für Erwerb gegen Geld, Veräußerung gegen Geld, Tausch in andere Kryptowerte sowie Übertragungen auf und von externen Adressen.

Nicht gemeldet werden Anschaffungskosten, Haltedauern und Gewinne. Die Anbieter kennen sie in aller Regel gar nicht, weil sie nicht wissen, was vor der Einzahlung und nach der Auszahlung passiert ist.

Bruttobeträge sind keine Gewinne

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen, und er wirkt in beide Richtungen.

Wer im Jahr hundertmal zwischen ETH und USDC hin und her tauscht, erzeugt ein gemeldetes Volumen, das ein Vielfaches seines Vermögens beträgt, und möglicherweise null Gewinn. Umgekehrt kann ein einziger Verkauf mit kleinem Volumen einen erheblichen Gewinn tragen, wenn die Coins vor Jahren fast nichts gekostet haben.

Das Finanzamt weiß also, dass etwas passiert ist, und in welcher Größenordnung. Was daraus steuerlich folgt, ergibt sich erst aus deiner Erklärung. Genau deshalb ist eine Erklärung, die das Volumen gar nicht erwähnt, das auffälligste Ergebnis, das ein Abgleich liefern kann.

Der typische Abgleich

Ein Beispiel, wie eine Nachfrage entsteht.

Die Meldung einer Börse weist aus, dass 5 ETH auf eine externe Adresse übertragen wurden. In deiner Anlage SO steht dazu nichts. Aus Sicht des Sachbearbeiters gibt es drei Möglichkeiten: Es war ein Transfer auf deine eigene Wallet, also steuerneutral. Es war ein Verkauf, den du nicht erklärt hast. Oder es war eine Schenkung.

Er kann das nicht unterscheiden und fragt nach. Die Antwort ist in wenigen Sätzen gegeben, wenn dein Bericht eine Quellenliste hat und die Zieladresse als deine ausweist. Sie wird aufwendig, wenn du erst rekonstruieren musst, wohin die 5 ETH gingen. Wie eine solche Nachfrage abläuft, steht in Eine Nachfrage vom Finanzamt.

Was das für die Erklärung bedeutet

An den Regeln ändert sich nichts. Die Jahresfrist gilt weiter, die Freigrenze gilt weiter, FIFO gilt weiter. Was sich ändert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lücke auffällt.

Drei Dinge werden dadurch wichtiger, als sie es vorher waren:

  • Vollständigkeit. Eine fehlende Börse in deiner Aufstellung ist jetzt eine Meldung, die keiner Erklärung gegenübersteht.
  • Die Quellenliste. Welche Wallets und Börsen in die Rechnung eingegangen sind, gehört in den Bericht, nicht in deinen Kopf.
  • Die Zuordnung eigener Adressen. Übertragungen auf externe Adressen sind Teil der Meldung. Ob es deine eigene war, musst du sagen können.

Für Kanzleien

Aus Sicht einer Kanzlei verschiebt sich der Schwerpunkt der Arbeit. Bisher war die Frage, ob die gelieferten Zahlen richtig gerechnet sind. Jetzt kommt die Frage dazu, ob sie zu dem passen, was gemeldet wurde.

Praktische Folgen für die Mandatsarbeit:

  • Die Vollständigkeit der Quellen wird zum ersten Prüfschritt, nicht zum letzten.
  • Ein Bericht ohne ausgewiesene Quellenliste lässt sich gegen eine Meldung nicht abgleichen.
  • Steuerfreie Verkäufe nach der Jahresfrist gehören nicht in die Anlage SO, erzeugen aber Meldevolumen. Sie sollten im Bericht gesondert ausgewiesen sein, damit die Differenz erklärbar ist, bevor jemand fragt.
  • Mandanten, die für zurückliegende Jahre unvollständig erklärt haben, geraten durch die erste Meldung in Zugzwang. Die Abgrenzung dazu steht in Verjährung und Nacherklärung.

Was blockbilanz dafür liefert und wie die Arbeitsteilung zwischen Mandant, Werkzeug und Kanzlei aussieht, steht in Unterlagen für die Kanzlei.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Wer meldet?
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen: Börsen, Verwahrer, Broker und Betreiber von Handelsplattformen, mit Sitz oder Tätigkeit in der EU. Eine nicht-kustodiale Wallet-Software meldet nicht, weil sie keine Kundendaten hält.
Was wird gemeldet?
Wer du bist, also Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdaten, und was du bewegt hast: Bruttobeträge aus Erwerb, Veräußerung, Tausch und Übertragung, je Kryptowert aggregiert.
Sieht das Finanzamt meinen Gewinn?
Nein. Gemeldet werden Bruttobeträge ohne Anschaffungskosten und ohne Haltedauer. Aus der Meldung lässt sich kein Gewinn ableiten, wohl aber, dass etwas hätte erklärt werden müssen.
Was ist mit meiner eigenen Wallet?
Sie wird nicht gemeldet. Sichtbar wird sie trotzdem: Eine Übertragung von einer Börse auf eine externe Adresse ist Teil der Meldung, und danach ist die Adresse bekannt.
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