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Krypto-Steuerreport: was das Finanzamt sehen will

Zwei Dinge haben sich geändert: Das BMF-Schreiben vom März 2025 sagt zum ersten Mal, wie ein Steuerreport auszusehen hat. Und seit Januar 2026 melden Börsen in der EU deine Umsätze an die Finanzverwaltung. Ein Report ist damit kein Freundlichkeitsdienst mehr, sondern das, womit du deine Erklärung gegen die Meldung hältst.

Veröffentlicht am 21. September 2026, zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026

Was das BMF-Schreiben verlangt

Das Schreiben vom 6. März 2025 hat einen Abschnitt, den das Vorgängerschreiben von 2022 nicht hatte: Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Der Kern in Kurzform:

  • Die Informationen aus der Blockchain sind zwar öffentlich, aber pseudonym. Sie bleiben deshalb in deiner Sphäre, und die bloße Nennung einer Adresse reicht als Nachweis nicht (Rn. 87).
  • Wer über eine ausländische Handelsplattform kauft oder verkauft, hat nach § 90 Abs. 2 AO eine erweiterte Mitwirkungspflicht: aufklären und Beweismittel selbst beschaffen. Das gilt auch für dezentrale Plattformen. Und: fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste, etwa durch Insolvenz einer Börse oder einen Hackerangriff, gehen zu deinen Lasten (Rn. 89).
  • Ein Steuerreport kann die Nachvollziehbarkeit herstellen, wenn er bei der Bearbeitung plausibel erscheint (Rn. 90). Plausibel heißt dort: keine Hinweise auf Unvollständigkeit, etwa offenkundig fehlende Anschaffungskosten, Wallets oder Handelsplattformen; in sich schlüssig; und kein Widerspruch zu dem, was das Finanzamt sonst weiß.
  • Dazu verlangt Randnummer 90 ausdrücklich Auszüge der Reporteinstellungen, also die angesetzten Kurse und das genutzte Verbrauchsfolgeverfahren, sowie Ausführungen zu den zugrunde liegenden steuerlichen Wertungen.
  • Korrekturen schaden der Plausibilität nicht, solange sie kenntlich gemacht und begründet sind.
  • Das Finanzamt darf die zugrunde liegenden Dateien anfordern, und nach Ausschöpfen eigener Ermittlung auch Screenshots aus Wallet oder Börsenkonto (Rn. 101).
  • Wer nicht mitwirkt, muss mit einer Schätzung nach § 162 AO rechnen (Rn. 92), und die fällt nicht zu deinen Gunsten aus.

Das ist der Maßstab, an dem ein Report gemessen wird. Ein PDF mit einer Gewinnsumme erfüllt ihn nicht.

Randnummer 102 wird noch konkreter und sagt, was je Veräußerungsgeschäft einzeln erkennbar sein muss: Kürzel oder Klarname des Kryptowerts, die Menge, der Gewinn unter Angabe von Anschaffungskosten und Veräußerungserlös, die Zeitpunkte und Kurse von An- und Verkauf sowie die Haltedauer. Bei Einkünften aus Leistungen wie Lending kommen Beginn, Ende, Gegenstand, Entgelt und Konditionen der Überlassung dazu.

Was seit 2026 dazukommt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8, in Deutschland umgesetzt im Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, also Börsen, Broker und Verwahrer, melden je Kunde die Umsätze des Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie an dein Finanzamt weitergibt. Die erste Meldung für 2026 kommt 2027.

Gemeldet werden Bruttobeträge: was du gekauft, verkauft und transferiert hast. Nicht gemeldet wird, was du damit auf der Blockchain gemacht hast, denn das sieht die Börse nicht. Aus Sicht des Finanzamts entsteht damit eine Lücke: 5 ETH verlassen die Börse, kommen nie zurück, und in deiner Erklärung steht nichts. Die Erklärung dafür (die 5 ETH liegen in deiner Wallet, wurden gestakt, oder in einen Pool gegeben) musst du liefern.

Was ein Report deshalb enthalten muss

Sechs Dinge, in der Reihenfolge, in der ein Prüfer sie liest:

  1. Die Quellen. Welche Wallets, welche Börsen, welche Importe. Mit Adresse, mit Zeitraum, mit dem Stand des letzten Abrufs. Ein Report ohne Quellenliste kann nicht vollständig sein, weil niemand prüfen kann, was fehlt.

  2. Die Zuordnung. Welche Adressen dir gehören. Transfers zwischen ihnen sind steuerneutral, aber nur, wenn beide Seiten als deine erkannt sind. Ein Transfer auf eine unbekannte Adresse ist aus Sicht des Finanzamts ein Verkauf.

  3. Die Vorgänge. Jeder steuerlich relevante Vorgang mit Datum, Art, Menge, Euro-Wert und Herkunft des Werts. Nicht jede Transaktion: ein Swap über drei Pools ist ein Vorgang, nicht drei.

  4. Die Methode. FIFO je Wallet, Kreuzbewertung beim Tausch, Gebühren als Werbungskosten, welche Sicht bei Pools. Einmal genannt, überall gleich angewandt.

  5. Die Summen. Getrennt nach § 23 (Veräußerungsgeschäfte) und § 22 Nr. 3 (Leistungen), mit dem Weg zurück zu den Vorgängen.

  6. Das, was nicht drin ist. Steuerfreie Verkäufe nach der Jahresfrist, Transfers, Spam, Einzahlungen in Staking und Lending. Ausgewiesen, damit die Lücke zwischen Meldung und Erklärung geschlossen ist, bevor jemand fragt.

Was blockbilanz davon liefert

Der Bericht von blockbilanz ist nach dieser Liste gebaut. Zwei Punkte, die andere Reports meist nicht haben:

Die Herkunft jedes Kurses. An jedem Euro-Wert steht, aus welcher Stufe er stammt und wie genau er ist: so genau wie die beste Quelle, etwa auf 5 Minuten, auf die Stunde oder auf den Tag, dazu Umrechnung über einen Leitwert, Handelspreis aus der Gegenseite, Tageskurs, letzter bekannter Kurs. Fehlt ein Kurs, steht das da. Ein Prüfer, der einen Wert anzweifelt, sieht sofort, wie er entstanden ist.

Der Abschluss. Ein abgeschlossener Bericht ändert seine Zahlen nie wieder. Lädt das System später einen Kurs nach oder änderst du eine Einordnung, entsteht ein neuer Berichtsstand; der alte bleibt, wie er war. Was du beim Finanzamt eingereicht hast, lässt sich noch in fünf Jahren genau so wieder öffnen.

Wann der Report entsteht

Nicht am 30. Juli. Der Report ist das Ende einer Kette: Quellen laden, offene Punkte einordnen, Kurse prüfen, dann abschließen. Wer im Januar anfängt, hat im Februar einen Bericht ohne offene Punkte. Wer im Juli anfängt, hat im Juli einen mit hundert.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Was meldet eine Börse ab 2026 genau?
Nach DAC8 (in Deutschland über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz umgesetzt) melden Anbieter je Kunde die Bruttobeträge von Käufen, Verkäufen und Transfers, jährlich, ab dem Kalenderjahr 2026, mit erster Meldung 2027. Deine Wallet auf der Blockchain meldet niemand; die Verbindung stellt das Finanzamt über die Ein- und Auszahlungen der Börse her.
Reicht ein CSV-Export der Börse als Report?
Nein. Ein Export ist Rohmaterial. Ein Report bewertet in Euro, ordnet FIFO zu, trennt steuerbar von nicht steuerbar und nennt die Methode. Genau das fordert das Schreiben.
Erkennt das Finanzamt einen Report aus einer Software an?
Das Schreiben sagt ausdrücklich, dass ein Steuerreport aus einer Software als Grundlage dienen kann, wenn er vollständig und plausibel ist. Es behält sich vor, einzelne Angaben zu prüfen. Deshalb muss jede Summe im Report rückwärts bis zur Transaktion lesbar sein.
Was, wenn Meldung und Erklärung nicht zusammenpassen?
Dann fragt das Finanzamt nach, und du musst die Differenz erklären. Meist sind es Transfers auf eigene Wallets, die in der Meldung als Abgang stehen. Ein Report, der diese Transfers ausweist, beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird.
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