Zwei Dinge haben sich geändert: Das BMF-Schreiben vom März 2025 sagt zum ersten Mal, wie ein Steuerreport auszusehen hat. Und seit Januar 2026 melden Börsen in der EU deine Umsätze an die Finanzverwaltung. Ein Report ist damit kein Freundlichkeitsdienst mehr, sondern das, womit du deine Erklärung gegen die Meldung hältst.
Das Schreiben vom 6. März 2025 hat einen Abschnitt, den das Vorgängerschreiben von 2022 nicht hatte: Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Der Kern in Kurzform:
Das ist der Maßstab, an dem ein Report gemessen wird. Ein PDF mit einer Gewinnsumme erfüllt ihn nicht.
Randnummer 102 wird noch konkreter und sagt, was je Veräußerungsgeschäft einzeln erkennbar sein muss: Kürzel oder Klarname des Kryptowerts, die Menge, der Gewinn unter Angabe von Anschaffungskosten und Veräußerungserlös, die Zeitpunkte und Kurse von An- und Verkauf sowie die Haltedauer. Bei Einkünften aus Leistungen wie Lending kommen Beginn, Ende, Gegenstand, Entgelt und Konditionen der Überlassung dazu.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8, in Deutschland umgesetzt im Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, also Börsen, Broker und Verwahrer, melden je Kunde die Umsätze des Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie an dein Finanzamt weitergibt. Die erste Meldung für 2026 kommt 2027.
Gemeldet werden Bruttobeträge: was du gekauft, verkauft und transferiert hast. Nicht gemeldet wird, was du damit auf der Blockchain gemacht hast, denn das sieht die Börse nicht. Aus Sicht des Finanzamts entsteht damit eine Lücke: 5 ETH verlassen die Börse, kommen nie zurück, und in deiner Erklärung steht nichts. Die Erklärung dafür (die 5 ETH liegen in deiner Wallet, wurden gestakt, oder in einen Pool gegeben) musst du liefern.
Sechs Dinge, in der Reihenfolge, in der ein Prüfer sie liest:
Die Quellen. Welche Wallets, welche Börsen, welche Importe. Mit Adresse, mit Zeitraum, mit dem Stand des letzten Abrufs. Ein Report ohne Quellenliste kann nicht vollständig sein, weil niemand prüfen kann, was fehlt.
Die Zuordnung. Welche Adressen dir gehören. Transfers zwischen ihnen sind steuerneutral, aber nur, wenn beide Seiten als deine erkannt sind. Ein Transfer auf eine unbekannte Adresse ist aus Sicht des Finanzamts ein Verkauf.
Die Vorgänge. Jeder steuerlich relevante Vorgang mit Datum, Art, Menge, Euro-Wert und Herkunft des Werts. Nicht jede Transaktion: ein Swap über drei Pools ist ein Vorgang, nicht drei.
Die Methode. FIFO je Wallet, Kreuzbewertung beim Tausch, Gebühren als Werbungskosten, welche Sicht bei Pools. Einmal genannt, überall gleich angewandt.
Die Summen. Getrennt nach § 23 (Veräußerungsgeschäfte) und § 22 Nr. 3 (Leistungen), mit dem Weg zurück zu den Vorgängen.
Das, was nicht drin ist. Steuerfreie Verkäufe nach der Jahresfrist, Transfers, Spam, Einzahlungen in Staking und Lending. Ausgewiesen, damit die Lücke zwischen Meldung und Erklärung geschlossen ist, bevor jemand fragt.
Der Bericht von blockbilanz ist nach dieser Liste gebaut. Zwei Punkte, die andere Reports meist nicht haben:
Die Herkunft jedes Kurses. An jedem Euro-Wert steht, aus welcher Stufe er stammt und wie genau er ist: so genau wie die beste Quelle, etwa auf 5 Minuten, auf die Stunde oder auf den Tag, dazu Umrechnung über einen Leitwert, Handelspreis aus der Gegenseite, Tageskurs, letzter bekannter Kurs. Fehlt ein Kurs, steht das da. Ein Prüfer, der einen Wert anzweifelt, sieht sofort, wie er entstanden ist.
Der Abschluss. Ein abgeschlossener Bericht ändert seine Zahlen nie wieder. Lädt das System später einen Kurs nach oder änderst du eine Einordnung, entsteht ein neuer Berichtsstand; der alte bleibt, wie er war. Was du beim Finanzamt eingereicht hast, lässt sich noch in fünf Jahren genau so wieder öffnen.
Nicht am 30. Juli. Der Report ist das Ende einer Kette: Quellen laden, offene Punkte einordnen, Kurse prüfen, dann abschließen. Wer im Januar anfängt, hat im Februar einen Bericht ohne offene Punkte. Wer im Juli anfängt, hat im Juli einen mit hundert.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.