Das BMF-Schreiben beantwortet die Grundfragen: Tausch ist Veräußerung, Rewards sind Einkünfte, Transfers sind neutral. Zu Liquidity Pools, Wrapping und Bridges sagt es wenig oder nichts. Hier steht, was feststeht, wo Meinungen auseinandergehen, und welche Sicht blockbilanz einnimmt.
Vier Sätze aus dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 tragen fast alles, was bei DeFi zu entscheiden ist:
Alles Weitere folgt daraus, oder es ist offen.
Der einfachste Fall, und der häufigste: Token A gegen Token B über einen DEX. Veräußerung von A, Anschaffung von B. Der Erlös von A ist der Marktkurs von B, die Anschaffungskosten von B sind der Marktkurs von A plus Gebühren. Die Slippage zwischen beiden Kursen ist kein Fehler, sondern das, was das Schreiben so anordnet.
Ein Swap über mehrere Pools in einer Transaktion (Router, Aggregator) ist wirtschaftlich ein Tausch: A gegen B. blockbilanz fasst die Bewegungen einer Transaktion zu einem Vorgang zusammen und bewertet die Enden, nicht jeden Zwischenschritt.
Hier schweigt das Schreiben, und die Literatur ist geteilt.
Strenge Sicht. Du gibst Token A und B in den Pool und erhältst einen LP-Token. Das ist ein Tausch, also Veräußerung von A und B mit allen Folgen, Haltefrist und Freigrenze eingeschlossen. Beim Auszahlen tauschst du den LP-Token zurück, wieder Veräußerung und Anschaffung.
Milde Sicht. Der LP-Token verbrieft nur deinen Anteil; die Token bleiben wirtschaftlich deine. Ein- und Auszahlung sind steuerneutral, nur die Gebührenerträge und Belohnungen sind Einkünfte.
blockbilanz rechnet standardmäßig nach der strengen Sicht, weil sie die ist, die ein Finanzamt ohne Diskussion annimmt, und weil sie im Zweifel die höhere Steuer ergibt: wer sie zahlt, hat später nichts nachzuzahlen. Die milde Sicht ist als zweites Berichtsprofil angelegt („LP-Einlage steuerneutral“): derselbe Datenbestand, ein anderer Bericht, und in beiden ist jede Zahl bis zur Transaktion nachvollziehbar. Einen Bericht nach diesem Profil bekommst du derzeit auf Anfrage über den Support; der Schalter dafür in der Oberfläche kommt. Die Wahl trifft dein Steuerberater, nicht die Software.
Du gibst Token in ein Protokoll (Aave, Compound) und bekommst einen Zinsträger (aToken, cToken) zurück. Einzahlung und Auszahlung sind bei blockbilanz steuerneutral, der Zinsträger gilt als Wrapper des Originals: das Anschaffungsdatum bleibt. Die Zinsen sind Einkünfte zum Zuflusskurs, wenn sie ausgezahlt werden, oder, bei Token, die im Wert wachsen, bei der Auszahlung als Differenz.
Borrow. Ein geliehener Token ist bei dir angeschafft (zum Kurs am Tag der Auszahlung) und bei der Rückzahlung veräußert. Steigt der Kurs zwischendrin, hast du auf die Rückzahlung einen Verlust, fällt er, einen Gewinn. So rechnet blockbilanz. Gezahlte Zinsen werden ausgewiesen, aber nicht abgezogen, weil sie bei privaten Veräußerungsgeschäften in der Regel keine Werbungskosten sind.
ETH in WETH, BTC in WBTC: derselbe Wert in anderer Hülle. Wrappen und Entwrappen bleiben bei blockbilanz steuerneutral, das Anschaffungsdatum läuft durch. Das ist die herrschende Sicht, aber kein Gesetz; der Vorgang ist als Wrap markiert, damit er sich bei Bedarf umstellen lässt.
Eine Bridge schickt einen Wert von einer Blockchain auf eine andere. Kommt derselbe Token an (USDC auf Arbitrum statt USDC auf Ethereum), ist es ein Transfer, keine Veräußerung. Ausgang und Eingang werden einander zugeordnet, das Anschaffungsdatum wandert mit.
Kommt ein anderer Token an (du schickst ETH und bekommst auf der anderen Seite USDC), ist es wirtschaftlich ein Tausch. Dann rechnet blockbilanz einen Cross-Chain-Swap: Veräußerung des Hingegebenen zum Wert des Erhaltenen, Anschaffung des Erhaltenen. Im Bericht heißt der Vorgang so, damit erkennbar bleibt, dass hier eine Bridge und kein DEX im Spiel war.
Bekommst du Token für eine Gegenleistung (du hast das Protokoll genutzt, etwas geteilt, eine Aufgabe erfüllt), sind sie Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Kurs bei Zufluss. Bekommst du sie ohne jedes Zutun, fehlt die Leistung, und der Zufluss ist nach dem Schreiben nicht steuerbar; die Token gelten dann als nicht angeschafft, was den späteren Verkauf aus § 23 herausnimmt. Die Grenze ist in der Praxis unscharf. blockbilanz behandelt Airdrops standardmäßig als Einkünfte, weil das die Sicht ist, die ein Finanzamt anlegt, und lässt die Einordnung je Vorgang ändern.
Token, die ungefragt in deiner Wallet landen, sind keine Einkünfte und kein Bestand. Erkannt werden sie automatisch, sie bleiben aus dem Bericht und zählen nicht gegen deinen Tarif. Falls einer davon echt war, lässt er sich mit einem Klick zurückholen.
Ein Steuerbericht ist eine Aussage, für die du unterschreibst. blockbilanz nimmt dir die Arbeit ab, nicht die Entscheidung: bei Pools, bei Bridges auf andere Token und bei Airdrops ohne klare Gegenleistung zeigt der Bericht, welche Sicht er einnimmt und was sich ändert, wenn du die andere wählst.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.