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Mining versteuern: privat oder Gewerbe, und was daran hängt

Beim passiven Staking ist die private Einordnung der Regelfall, beim Mining läuft es fast immer auf ein Gewerbe hinaus. Woran das hängt, entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführung und die Frage, ob deine Hardware absetzbar ist.

Veröffentlicht am 23. September 2026, zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026

Was das Schreiben wirklich sagt

Das BMF-Schreiben behandelt Mining unter der Blockerstellung und formuliert vorsichtiger, als oft wiedergegeben wird. Randnummer 34 sagt: Mining und Forging können je nach den Umständen des Einzelfalls eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit sein.

Zwei weitere Sätze schieben die Waage dann aber deutlich in eine Richtung. Randnummer 39 stellt fest, dass die Blockerstellung keine private Vermögensverwaltung ist, weil man die Belohnung im Tausch für eine Leistung erhält; die Tätigkeit entspreche dem Bild eines Dienstleisters. Und Randnummer 38 sieht die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bereits darin, dass du dem Netzwerk Rechenleistung bereitstellst.

Damit hängt alles an zwei Merkmalen des § 15 Abs. 2 EStG: Nachhaltigkeit, also Wiederholungsabsicht (Rn. 36), und die Eignung, auf Dauer Gewinn zu erzielen (Rn. 37). Sind beide erfüllt, ist es ein Gewerbe. Fehlt eines, greift § 22 Nr. 3 EStG; Randnummer 45 nennt als Beispiel ausdrücklich den Fall, dass es an der Nachhaltigkeit fehlt.

Bei einem Rig, das monatelang läuft, sind beide Merkmale in aller Regel erfüllt. Deshalb ist das Gewerbe der praktische Regelfall, ohne dass das Schreiben ihn als Vermutung formuliert.

Was bei Staking anders ist

Dieselbe Frage stellt sich beim Staking, und dort fällt die Antwort anders aus. Wer eigene Coins delegiert oder einen Validator betreibt, ohne fremde Mittel einzusetzen und ohne unternehmerische Organisation, bleibt in der Regel privat, mit Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.

Der Unterschied liegt im Einsatz. Beim Mining steht eine Anlage aus Hardware, Strom und Kühlung, die wie ein Betrieb wirkt. Beim Staking steht Kapital, das Erträge abwirft. Wer mit fremden Einlagen stakt, einen Pool für andere betreibt oder Gebühren von Dritten nimmt, rutscht allerdings ebenfalls ins Gewerbliche. Die private Seite steht in Staking versteuern.

Was gewerblich bedeutet

Gewinnermittlung. Statt einer Anlage SO entsteht eine Einnahmenüberschussrechnung oder, oberhalb der Grenzen des § 141 AO, eine Bilanz. Die Einkünfte gehören in die Anlage G.

Gewerbesteuer. Sie fällt an, soweit der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Bei natürlichen Personen wird sie weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Belastung in vielen Gemeinden nahe null bleibt.

Umsatzsteuer. Das Mining selbst gilt nach der Rechtsprechung mangels identifizierbarem Leistungsempfänger nicht als steuerbarer Umsatz. Für angeschlossene Tätigkeiten wie das Vermieten von Hashpower kann das anders sein.

Anmeldung. Ein Gewerbe ist beim Gewerbeamt anzumelden, und das Finanzamt erwartet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Keine Jahresfrist. Coins im Betriebsvermögen sind nie nach einem Jahr steuerfrei. Jeder Verkauf ist Betriebseinnahme, egal wie lange die Coins lagen.

Die Bewertung der Rewards

Ein Block-Reward fließt zu, sobald die Coins deiner Adresse gutgeschrieben sind und du darüber verfügen kannst. Bewertet wird zum Marktkurs dieses Zeitpunkts.

Dieser Wert hat zwei Funktionen: Er ist die Betriebseinnahme, und er ist zugleich der Anschaffungswert der Coins. Verkaufst du sie später teurer, ist die Differenz noch einmal Gewinn; verkaufst du sie billiger, mindert der Verlust das Ergebnis.

Bei Pool-Mining, wo kleine Beträge in kurzen Abständen ankommen, entstehen so sehr viele Zuflüsse mit jeweils eigenem Kurs. Das ist rechnerisch die eigentliche Arbeit. blockbilanz bewertet jeden Zufluss mit dem Kurs zu seinem Zeitpunkt, so genau wie die beste Quelle, und schreibt an jeden Wert, aus welcher Quelle der Kurs stammt und wie genau er ist, etwa auf 5 Minuten, auf die Stunde oder auf den Tag.

Was du absetzen kannst

Im gewerblichen Fall sind Betriebsausgaben abziehbar, und das ist der Ausgleich für die höhere Last:

  • Anschaffungskosten der Hardware, verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
  • Stromkosten, bei gemischter Nutzung anteilig und nachweisbar abgegrenzt,
  • Kosten für Kühlung, Netzanschluss und Poolgebühren,
  • anteilige Raumkosten, wenn ein abgegrenzter Raum betrieblich genutzt wird.

Im privaten Fall nach § 22 Nr. 3 EStG sind dieselben Posten Werbungskosten, sie wirken aber nur gegen diese Einkünfte. Ein Überschuss der Kosten führt dort nicht zu einem verrechenbaren Verlust mit anderen Einkunftsarten.

Der Stromnachweis

Der häufigste Streitpunkt in der Praxis ist nicht die Einordnung, sondern die Höhe der Stromkosten. Ein Finanzamt akzeptiert keine Schätzung auf Basis der Herstellerangaben.

Was trägt, ist eine Messung: ein eigener Zähler für die Anlage, monatlich abgelesen, dazu die Jahresabrechnung des Versorgers. Wer das vom ersten Tag an führt, spart sich eine Diskussion, die sonst Jahre später kommt und die er ohne Aufzeichnungen verliert.

Die Kurzfassung

FrageGewerblich (Regelfall)Privat (Ausnahme)
Vorschrift§ 15 EStG§ 22 Nr. 3 EStG
FormularAnlage G, EÜRAnlage SO
RewardsBetriebseinnahme zum ZuflusskursEinkünfte zum Zuflusskurs
KostenBetriebsausgaben, mit AfAWerbungskosten, nur gegen diese Einkünfte
Verkauf nach über 1 Jahrsteuerpflichtignicht steuerbar
Gewerbesteuerab 24.500 Euro Gewerbeertragkeine

Die Einordnung selbst gehört zu einem Steuerberater. blockbilanz rechnet die Zuflüsse und ihre Kurse, und der Bericht liefert die Zahlen für beide Wege.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Ist Mining immer gewerblich?
Nein, das Schreiben lässt beides zu und stellt auf den Einzelfall ab. Entscheidend sind Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht; sind beide erfüllt, ist es ein Gewerbe. Bei einem dauerhaft laufenden Betrieb ist das fast immer der Fall, deshalb ist es der praktische Regelfall.
Mit welchem Kurs wird ein Block-Reward bewertet?
Mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses, also wenn die Coins deiner Adresse gutgeschrieben sind. Dieser Wert ist zugleich der Anschaffungswert für einen späteren Verkauf.
Kann ich meine Grafikkarten absetzen?
Bei gewerblicher Einordnung ja, als Betriebsausgabe über die Nutzungsdauer verteilt, dazu Strom und anteilige Raumkosten. Im privaten Bereich nach § 22 Nr. 3 EStG sind es Werbungskosten, die nur gegen diese Einkünfte zählen.
Gilt für geminte Coins die Jahresfrist?
Im gewerblichen Betrieb nicht: dort ist jeder Verkauf Betriebseinnahme, unabhängig von der Haltedauer. Nur im privaten Fall greift § 23 EStG mit der Jahresfrist.
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