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Staking versteuern: Was zählt, wann, und mit welchem Kurs

Staking ist der häufigste Fall, bei dem eine Steuererklärung falsch wird, ohne dass jemand etwas Böses wollte: die Rewards kommen täglich, in kleinen Beträgen, in einer Währung, deren Kurs schwankt. Hier steht, was das Finanzamt sehen will und wie es zusammengerechnet wird.

Veröffentlicht am 21. September 2026, zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026

Die Regel in drei Sätzen

Staking-Rewards, die du als Privatperson erhältst, sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden mit dem Marktkurs am Tag des Zuflusses in Euro bewertet, und dieser Wert ist zugleich der Anschaffungspreis der erhaltenen Coins. Bleiben alle sonstigen Einkünfte eines Jahres zusammen unter 256 Euro, sind sie steuerfrei; ab 256 Euro ist der ganze Betrag steuerpflichtig, denn es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (es ersetzt das Schreiben vom 10. Mai 2022) hält daran fest. Es unterscheidet zwischen aktivem Staking mit eigener Blockerstellung, das im Einzelfall gewerblich sein kann, und dem, was fast alle Privatanleger tun: Coins delegieren oder in einen Pool geben. Für den zweiten Fall gilt das oben Gesagte.

Was danach passiert: die Coins selbst

Mit dem Zufluss hast du die Coins angeschafft, zum Kurs dieses Tages. Verkaufst oder tauschst du sie innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn oder Verlust gegenüber diesem Kurs ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, mit der eigenen Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.

Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten schiefgeht: Rewards werden einmal als Einkommen erfasst, und beim späteren Verkauf wird der Anschaffungspreis vergessen oder mit null angesetzt. Dann wird derselbe Wert zweimal versteuert.

Die Haltefrist verlängert sich nicht

Bis 2022 stand die Sorge im Raum, dass gestakte Coins zehn Jahre gehalten werden müssen, weil sie als Einkunftsquelle dienen. Randnummer 63 erledigt das mit einem Satz: Bei Currency oder Payment Token kommt die Verlängerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung. Das deckt Bitcoin, Ether und praktisch alles, was gestakt wird. Coins, die du zum Staking gibst und zurückbekommst, behalten ihr ursprüngliches Anschaffungsdatum, und die Frist bleibt bei einem Jahr.

Daraus folgt für die Buchhaltung: Einzahlen in einen Staking-Vertrag und Auszahlen daraus ist kein Verkauf. blockbilanz behandelt beide Bewegungen als steuerneutral und führt die Coins mit ihrem alten Anschaffungsdatum weiter.

Eine Vereinfachung beim Zeitpunkt

Bei einem Protokoll, das Ansprüche ansammelt und erst auf Abruf auszahlt, ist strittig, wann der Zufluss liegt. Randnummer 48a löst das praktisch: Unterjährig wird es nicht beanstandet, wenn du den Zeitpunkt der Einbuchung in der Wallet ansetzt, also das Claiming.

Eine Grenze zieht der zweite Satz. Der Zugang noch nicht geclaimter Kryptowerte ist spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu berücksichtigen; über den Jahreswechsel lässt sich ein Zufluss also nicht durch Nichtstun verschieben.

Der Kurs am Zuflusstag

Rewards kommen bei vielen Netzwerken täglich oder sogar je Epoche. Jeder einzelne Zufluss hat seinen eigenen Kurs. Das Finanzamt akzeptiert einen Tageskurs; genauer ist ein Kurs, der näher am Zeitpunkt liegt.

blockbilanz bewertet jeden Reward mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses, so genau wie die beste Quelle; der Nachweis an jedem Vorgang sagt, wie genau. Gibt es keinen Kurs auf 5 Minuten genau, geht es in fester Reihenfolge weiter: Kurs innerhalb der Stunde, Tageskurs, Handelspreis aus der Gegenleistung, händisch gesetzter Kurs, zuletzt der letzte bekannte Kurs vor dem Zeitpunkt. Welche Stufe gegriffen hat, steht an jedem Vorgang. Ein Reward ohne jeden Kurs bleibt sichtbar offen und wird nie still mit null bewertet. Die Stufen im Einzelnen stehen in Wenn es keinen Kurs gibt.

Ein Beispiel

Du delegierst am 3. Februar 100 ATOM. Über das Jahr bekommst du 340 Rewards zwischen 0,02 und 0,05 ATOM, zusammen 11,8 ATOM. Jeder Zufluss wird mit seinem Kurs bewertet; die Summe ergibt zum Beispiel 78,40 Euro. Das sind deine sonstigen Einkünfte aus diesem Staking.

Am 20. November verkaufst du 50 ATOM. Nach FIFO gehen zuerst die ältesten Coins raus: die 50 aus dem Februar-Bestand, angeschafft vor weniger als einem Jahr, also ein privates Veräußerungsgeschäft mit dem Februar-Kurs als Anschaffungspreis. Die Rewards bleiben im Bestand, jeder mit seinem eigenen Zuflusskurs als Anschaffungspreis.

Was in die Steuererklärung kommt

Zwei Zeilen, an zwei Stellen der Anlage SO:

WasWoWie viel
Summe der RewardsLeistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)Summe der Zuflusswerte, Freigrenze 256 Euro
Verkäufe innerhalb 1 J.Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)Erlös minus Anschaffungspreis minus Kosten, Freigrenze 1.000 Euro

Der Bericht von blockbilanz weist beide Summen getrennt aus und legt je Vorgang bei, aus welchem Zufluss welcher Betrag stammt.

Was oft falsch gemacht wird

  • Rewards nur beim Verkauf versteuern. Der Zufluss ist der steuerliche Moment, nicht der spätere Verkauf.
  • Alle Rewards mit dem Jahresendkurs bewerten. Bei fallendem Markt zu hoch, bei steigendem zu niedrig, und in beiden Fällen nicht das, was das Schreiben verlangt.
  • Den Anschaffungspreis der Rewards vergessen. Führt zur doppelten Besteuerung beim Verkauf.
  • Ein- und Auszahlung als Verkauf und Kauf buchen. Setzt die Haltefrist fälschlich zurück.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Das BMF hat das 2022 ausdrücklich klargestellt und im Schreiben vom 6. März 2025 beibehalten: die einjährige Frist nach § 23 EStG gilt auch für Coins, die gestakt waren.
Muss ich Rewards unter 256 Euro angeben?
Wenn deine gesamten sonstigen Einkünfte im Jahr unter 256 Euro bleiben, sind sie steuerfrei. Angeben kannst du sie trotzdem; der Bericht von blockbilanz weist die Summe aus, damit die Frage mit einer Zahl beantwortet ist.
Was ist mit Liquid Staking wie stETH oder rETH?
Der Tausch von ETH in einen Liquid-Staking-Token wird unterschiedlich beurteilt. blockbilanz behandelt das Einlösen eines Wrapper-Tokens als steuerneutral und zeigt den Vorgang so, dass dein Steuerberater die andere Sicht einnehmen kann, wenn er das für richtig hält.
Ich stake über eine Börse. Ändert das etwas?
Steuerlich nicht: die Rewards sind auch dann sonstige Einkünfte zum Zuflusskurs. Praktisch schon, weil die Börse dir die Rewards als Zeile im Export liefert und blockbilanz sie daraus liest.
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