Ein Fork und ein Rebase haben eines gemeinsam: Die Menge in deiner Wallet ändert sich, ohne dass du etwas getan hast. Steuerlich werden sie trotzdem völlig unterschiedlich behandelt.
Eine Blockchain spaltet sich, und wer vorher Einheiten der alten Kette hielt, hält danach zusätzlich Einheiten der neuen. Bitcoin Cash aus Bitcoin, Ethereum Classic aus Ethereum, Terra 2.0 aus der alten Kette.
Das BMF-Schreiben behandelt diesen Fall ausdrücklich, und die Lösung ist elegant: Es wird nichts erfunden.
Der Zufluss ist nicht steuerbar. Du hast nichts geleistet, um die neuen Coins zu bekommen, also fehlt es an einer sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Anders als beim Airdrop mit Gegenleistung entsteht hier kein Einkommen.
Die Anschaffungskosten werden aufgeteilt. Was die alten Einheiten gekostet haben, verteilt sich auf alte und neue, nach dem Verhältnis ihrer Marktkurse im Zeitpunkt der Aufspaltung. Insgesamt hast du keinen Euro mehr investiert als vorher, und genau das bildet die Aufteilung ab.
Das Anschaffungsdatum bleibt. Die neuen Einheiten gelten als zum selben Zeitpunkt angeschafft wie die alten. Wer die alten seit Jahren hält, kann die neuen sofort steuerfrei verkaufen.
Du hast 1 BTC für 4.000 Euro gekauft. Bei der Aufspaltung steht BTC bei 3.600 Euro und der neue Coin bei 400 Euro, das Verhältnis ist also 90 zu 10.
| Position | Anschaffungskosten | Anschaffungsdatum |
|---|---|---|
| 1 BTC vorher | 4.000 Euro | Kauftag |
| 1 BTC nachher | 3.600 Euro | Kauftag |
| 1 neuer Coin | 400 Euro | Kauftag |
Verkaufst du den neuen Coin später für 900 Euro, und liegt der Kauftag weniger als ein Jahr zurück, sind 500 Euro Gewinn zu versteuern. Liegt er länger zurück, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Wichtig an dieser Rechnung ist der zweite Effekt: Die Anschaffungskosten deines BTC sind gesunken, von 4.000 auf 3.600 Euro. Ein späterer BTC-Verkauf innerhalb der Frist ergibt damit einen höheren Gewinn als ohne den Fork.
Oft ist der neue Coin zunächst gar nicht handelbar. Dann gibt es kein Kursverhältnis, nach dem sich aufteilen ließe, und die gesamten Anschaffungskosten bleiben bei den alten Einheiten. Die neuen starten mit null. Verkaufst du sie später innerhalb der Frist, ist der volle Erlös Gewinn.
blockbilanz zeigt einen fehlenden Kurs als offenen Punkt an, statt still null anzunehmen. Erst wenn feststeht, dass es zum Zeitpunkt der Aufspaltung keinen Markt gab, wird mit null gerechnet, und der Bericht hält das fest. Warum das der sicherere Weg ist, steht in Wenn es keinen Kurs gibt.
In festen Abständen ändert ein Rebase-Token die Menge in jeder Wallet, um einen Zielkurs zu halten oder Erträge zu verteilen. Wer 100 Einheiten hält, hat am nächsten Tag 102, ohne dass eine Transaktion stattgefunden hätte. Ampleforth, stETH in seiner Rebase-Variante, viele Zinsträger auf Lending-Protokollen arbeiten so.
Zu Rebase-Token schweigt das Schreiben. Zwei Sichten sind vertretbar.
Zufluss-Sicht. Jede Erhöhung ist ein Zufluss neuer Einheiten und damit eine Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG zum Kurs dieses Zeitpunkts. Bei einem Token, der stündlich rebased, entstehen so tausende Zuflüsse im Jahr, jeder mit eigenem Kurs und eigener Haltefrist.
Anteils-Sicht. Ein Rebase verteilt nichts, er rechnet nur um. Dein Anteil am Gesamtbestand bleibt gleich, und der Kurs je Einheit sinkt entsprechend. Dann ist der Rebase kein Vorgang, sondern eine Mengenänderung an derselben Position, und steuerlich passiert erst beim Verkauf etwas.
blockbilanz rechnet nach der Anteils-Sicht. Sie bildet ab, was wirtschaftlich geschieht, und sie ist die einzige, die bei einem stündlich rebasenden Token überhaupt zu einem prüfbaren Bericht führt. Wo ein Rebase tatsächlich einen Ertrag verteilt, statt nur umzurechnen, greift wieder die Behandlung als Zufluss, und der Bericht nennt, welche Sicht er je Position eingenommen hat.
Die drei werden oft verwechselt, weil in allen Fällen Token ankommen, ohne dass du sie gekauft hast.
| Vorgang | Zufluss steuerpflichtig? | Anschaffungskosten | Haltefrist |
|---|---|---|---|
| Airdrop mit Gegenleistung | ja, § 22 Nr. 3 EStG | Zuflusswert | beginnt neu |
| Airdrop ohne Gegenleistung | nein | keine Anschaffung, § 23 greift nicht | entfällt |
| Hard Fork | nein | Anteil der alten Kosten | läuft von den alten weiter |
| Rebase (Anteils-Sicht) | nein | unverändert, auf mehr Einheiten verteilt | läuft weiter |
Die Abgrenzung beim Airdrop ist die schwierigste der drei und steht in Airdrops versteuern.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.