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Hard Forks und Rebase-Token versteuern

Ein Fork und ein Rebase haben eines gemeinsam: Die Menge in deiner Wallet ändert sich, ohne dass du etwas getan hast. Steuerlich werden sie trotzdem völlig unterschiedlich behandelt.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Der Hard Fork

Eine Blockchain spaltet sich, und wer vorher Einheiten der alten Kette hielt, hält danach zusätzlich Einheiten der neuen. Bitcoin Cash aus Bitcoin, Ethereum Classic aus Ethereum, Terra 2.0 aus der alten Kette.

Das BMF-Schreiben behandelt diesen Fall ausdrücklich, und die Lösung ist elegant: Es wird nichts erfunden.

Der Zufluss ist nicht steuerbar. Du hast nichts geleistet, um die neuen Coins zu bekommen, also fehlt es an einer sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Anders als beim Airdrop mit Gegenleistung entsteht hier kein Einkommen.

Die Anschaffungskosten werden aufgeteilt. Was die alten Einheiten gekostet haben, verteilt sich auf alte und neue, nach dem Verhältnis ihrer Marktkurse im Zeitpunkt der Aufspaltung. Insgesamt hast du keinen Euro mehr investiert als vorher, und genau das bildet die Aufteilung ab.

Das Anschaffungsdatum bleibt. Die neuen Einheiten gelten als zum selben Zeitpunkt angeschafft wie die alten. Wer die alten seit Jahren hält, kann die neuen sofort steuerfrei verkaufen.

Eine Rechnung dazu

Du hast 1 BTC für 4.000 Euro gekauft. Bei der Aufspaltung steht BTC bei 3.600 Euro und der neue Coin bei 400 Euro, das Verhältnis ist also 90 zu 10.

PositionAnschaffungskostenAnschaffungsdatum
1 BTC vorher4.000 EuroKauftag
1 BTC nachher3.600 EuroKauftag
1 neuer Coin400 EuroKauftag

Verkaufst du den neuen Coin später für 900 Euro, und liegt der Kauftag weniger als ein Jahr zurück, sind 500 Euro Gewinn zu versteuern. Liegt er länger zurück, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Wichtig an dieser Rechnung ist der zweite Effekt: Die Anschaffungskosten deines BTC sind gesunken, von 4.000 auf 3.600 Euro. Ein späterer BTC-Verkauf innerhalb der Frist ergibt damit einen höheren Gewinn als ohne den Fork.

Wenn es keinen Kurs gibt

Oft ist der neue Coin zunächst gar nicht handelbar. Dann gibt es kein Kursverhältnis, nach dem sich aufteilen ließe, und die gesamten Anschaffungskosten bleiben bei den alten Einheiten. Die neuen starten mit null. Verkaufst du sie später innerhalb der Frist, ist der volle Erlös Gewinn.

blockbilanz zeigt einen fehlenden Kurs als offenen Punkt an, statt still null anzunehmen. Erst wenn feststeht, dass es zum Zeitpunkt der Aufspaltung keinen Markt gab, wird mit null gerechnet, und der Bericht hält das fest. Warum das der sicherere Weg ist, steht in Wenn es keinen Kurs gibt.

Der Rebase

In festen Abständen ändert ein Rebase-Token die Menge in jeder Wallet, um einen Zielkurs zu halten oder Erträge zu verteilen. Wer 100 Einheiten hält, hat am nächsten Tag 102, ohne dass eine Transaktion stattgefunden hätte. Ampleforth, stETH in seiner Rebase-Variante, viele Zinsträger auf Lending-Protokollen arbeiten so.

Zu Rebase-Token schweigt das Schreiben. Zwei Sichten sind vertretbar.

Zufluss-Sicht. Jede Erhöhung ist ein Zufluss neuer Einheiten und damit eine Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG zum Kurs dieses Zeitpunkts. Bei einem Token, der stündlich rebased, entstehen so tausende Zuflüsse im Jahr, jeder mit eigenem Kurs und eigener Haltefrist.

Anteils-Sicht. Ein Rebase verteilt nichts, er rechnet nur um. Dein Anteil am Gesamtbestand bleibt gleich, und der Kurs je Einheit sinkt entsprechend. Dann ist der Rebase kein Vorgang, sondern eine Mengenänderung an derselben Position, und steuerlich passiert erst beim Verkauf etwas.

blockbilanz rechnet nach der Anteils-Sicht. Sie bildet ab, was wirtschaftlich geschieht, und sie ist die einzige, die bei einem stündlich rebasenden Token überhaupt zu einem prüfbaren Bericht führt. Wo ein Rebase tatsächlich einen Ertrag verteilt, statt nur umzurechnen, greift wieder die Behandlung als Zufluss, und der Bericht nennt, welche Sicht er je Position eingenommen hat.

Airdrop, Fork oder Rebase

Die drei werden oft verwechselt, weil in allen Fällen Token ankommen, ohne dass du sie gekauft hast.

VorgangZufluss steuerpflichtig?AnschaffungskostenHaltefrist
Airdrop mit Gegenleistungja, § 22 Nr. 3 EStGZuflusswertbeginnt neu
Airdrop ohne Gegenleistungneinkeine Anschaffung, § 23 greift nichtentfällt
Hard ForkneinAnteil der alten Kostenläuft von den alten weiter
Rebase (Anteils-Sicht)neinunverändert, auf mehr Einheiten verteiltläuft weiter

Die Abgrenzung beim Airdrop ist die schwierigste der drei und steht in Airdrops versteuern.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Muss ich die neuen Coins aus einem Hard Fork versteuern?
Der Zufluss selbst ist nicht steuerbar; es fehlt an einer Leistung von dir. Steuerlich relevant wird erst der Verkauf, und der fällt unter § 23 EStG mit dem Anschaffungsdatum der alten Coins.
Welche Anschaffungskosten haben die neuen Coins?
Aufgeteilt wird, was die alten Einheiten gekostet haben, nach dem Verhältnis der Marktkurse im Zeitpunkt der Aufspaltung. Die Summe bleibt also gleich, sie verteilt sich nur.
Beginnt die Haltefrist für die neuen Coins neu?
Nein. Sie übernehmen den Anschaffungszeitpunkt der alten Coins. Wer die alten seit drei Jahren hält, kann die neuen sofort steuerfrei verkaufen.
Wie werden Rebase-Token behandelt?
Dazu sagt das BMF-Schreiben nichts. blockbilanz behandelt einen Rebase nicht als Zufluss, sondern als Mengenänderung an derselben Position, weil sich dein Anteil am Gesamtbestand nicht ändert. Vertretbar ist auch die Sicht, jede Erhöhung als Zufluss zu behandeln.
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