Ein Verlustjahr ist der Fall, in dem die meisten die Steuererklärung weglassen, weil nichts zu zahlen ist. Genau dann lohnt sie sich: ein festgestellter Verlust spart im nächsten guten Jahr Steuern, aber nur, wenn er erklärt wurde.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG). Mit Lohn, Zinsen oder Aktiengewinnen lassen sie sich nicht verrechnen. Innerhalb dieses Topfs aber mit allem, was drin ist: mit Krypto-Gewinnen, mit dem Gewinn aus einem Goldverkauf, mit dem aus einer vermieteten Immobilie, die binnen zehn Jahren verkauft wurde.
Wichtig ist der Unterschied zu den Einkünften aus Staking und Lending: die laufen über § 22 Nr. 3 EStG und haben ihren eigenen Topf. Ein Verlust aus einem Verkauf mindert keine Staking-Erträge, und umgekehrt.
Bleibt am Jahresende im Topf ein Verlust übrig, hast du drei Möglichkeiten, die das Finanzamt in dieser Reihenfolge anwendet:
Für die zweite und dritte Richtung muss der Verlust in der Steuererklärung des Verlustjahres stehen. Wer ein Verlustjahr nicht erklärt, verliert den Vortrag. Das ist der eine Grund, warum ein Jahr ohne Steuer trotzdem eine Erklärung braucht.
Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn eines Jahres. Bei einem Gesamtverlust spielt sie keine Rolle; der volle Verlust wird festgestellt. Und bei einem Gesamtgewinn unter 1.000 Euro nach Verrechnung? Dann ist der Gewinn steuerfrei, und der Verlust ist dafür verbraucht. Es kann sich lohnen, den Rücktrag zu beschränken, damit der Verlust nicht in einem Jahr aufgeht, das ohnehin steuerfrei gewesen wäre.
Ein Verlust ist nichts weiter als ein Verkauf, bei dem der Erlös kleiner war als die Anschaffungskosten plus Gebühren. Damit das Finanzamt ihn anerkennt, muss beides belegt sein:
Das ist die Stelle, an der Verluste in der Praxis verloren gehen: ein Verkauf, dessen Anschaffung sich nicht mehr belegen lässt, wird vom Finanzamt mit Anschaffungskosten null angesetzt, und aus dem Verlust wird ein Gewinn.
blockbilanz führt je Wallet den FIFO-Bestand mit Anschaffungsdatum und -kurs, und der Bericht legt jedem Verkauf die Anschaffung bei, aus der er bedient wurde. Fehlt ein Kurs, steht das am Vorgang, statt still mit null gerechnet zu werden.
| Jahr | Ergebnis Krypto (§ 23) | Wirkung |
|---|---|---|
| 2024 | +4.000 Euro | versteuert |
| 2025 | -6.000 Euro | 4.000 zurück nach 2024 (Erstattung), 2.000 Vortrag |
| 2026 | +3.000 Euro | 2.000 Vortrag verrechnet, 1.000 Euro bleibt: steuerpflichtig, weil die Freigrenze erreicht ist |
Hätte der Anleger 2025 keine Erklärung abgegeben, wären die 6.000 Euro Verlust weg, und 2026 würden 3.000 Euro voll versteuert.
Gas und Gebühren. Der Abgang der Gebührenwährung ist selbst eine Veräußerung und kann einen kleinen Gewinn oder Verlust ergeben. Über ein DeFi-Jahr summiert sich das. blockbilanz rechnet ihn mit.
Stablecoins. Ein Tausch von USDC in EUR ist eine Veräußerung, und weil der Dollar schwankt, entsteht ein Gewinn oder Verlust, auch wenn du nie etwas anderes als „Dollar“ gehalten hast. Kleine Beträge, aber sie gehören in die Summe.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.