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Krypto-Verluste verrechnen: was geht und was nicht

Ein Verlustjahr ist der Fall, in dem die meisten die Steuererklärung weglassen, weil nichts zu zahlen ist. Genau dann lohnt sie sich: ein festgestellter Verlust spart im nächsten guten Jahr Steuern, aber nur, wenn er erklärt wurde.

Veröffentlicht am 21. September 2026

Der Topf

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG). Mit Lohn, Zinsen oder Aktiengewinnen lassen sie sich nicht verrechnen. Innerhalb dieses Topfs aber mit allem, was drin ist: mit Krypto-Gewinnen, mit dem Gewinn aus einem Goldverkauf, mit dem aus einer vermieteten Immobilie, die binnen zehn Jahren verkauft wurde.

Wichtig ist der Unterschied zu den Einkünften aus Staking und Lending: die laufen über § 22 Nr. 3 EStG und haben ihren eigenen Topf. Ein Verlust aus einem Verkauf mindert keine Staking-Erträge, und umgekehrt.

Drei Richtungen

Bleibt am Jahresende im Topf ein Verlust übrig, hast du drei Möglichkeiten, die das Finanzamt in dieser Reihenfolge anwendet:

  1. Im selben Jahr. Gegen Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres. Das passiert automatisch in der Anlage SO.
  2. Ein Jahr zurück. Der Rest wird auf Antrag mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet, und du bekommst Steuer zurück. Den Rücktrag kannst du der Höhe nach beschränken oder ganz darauf verzichten.
  3. Unbegrenzt nach vorn. Was übrig bleibt, wird als Verlustvortrag festgestellt und mindert die Gewinne der kommenden Jahre, so lange, bis er aufgebraucht ist.

Für die zweite und dritte Richtung muss der Verlust in der Steuererklärung des Verlustjahres stehen. Wer ein Verlustjahr nicht erklärt, verliert den Vortrag. Das ist der eine Grund, warum ein Jahr ohne Steuer trotzdem eine Erklärung braucht.

Die Freigrenze bei Verlusten

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn eines Jahres. Bei einem Gesamtverlust spielt sie keine Rolle; der volle Verlust wird festgestellt. Und bei einem Gesamtgewinn unter 1.000 Euro nach Verrechnung? Dann ist der Gewinn steuerfrei, und der Verlust ist dafür verbraucht. Es kann sich lohnen, den Rücktrag zu beschränken, damit der Verlust nicht in einem Jahr aufgeht, das ohnehin steuerfrei gewesen wäre.

Was ein Verlust braucht

Ein Verlust ist nichts weiter als ein Verkauf, bei dem der Erlös kleiner war als die Anschaffungskosten plus Gebühren. Damit das Finanzamt ihn anerkennt, muss beides belegt sein:

  • Die Anschaffung. Datum, Menge, Kurs, Gebühren. Bei einem Tausch der Kurs des Hingegebenen (Rn. 59).
  • Die Veräußerung. Datum, Menge, Erlös. Bei einem Tausch der Kurs des Erhaltenen (Rn. 58).
  • Die Zuordnung. Welche Coins nach FIFO je Wallet verkauft wurden.

Das ist die Stelle, an der Verluste in der Praxis verloren gehen: ein Verkauf, dessen Anschaffung sich nicht mehr belegen lässt, wird vom Finanzamt mit Anschaffungskosten null angesetzt, und aus dem Verlust wird ein Gewinn.

blockbilanz führt je Wallet den FIFO-Bestand mit Anschaffungsdatum und -kurs, und der Bericht legt jedem Verkauf die Anschaffung bei, aus der er bedient wurde. Fehlt ein Kurs, steht das am Vorgang, statt still mit null gerechnet zu werden.

Ein Beispiel über drei Jahre

JahrErgebnis Krypto (§ 23)Wirkung
2024+4.000 Euroversteuert
2025-6.000 Euro4.000 zurück nach 2024 (Erstattung), 2.000 Vortrag
2026+3.000 Euro2.000 Vortrag verrechnet, 1.000 Euro bleibt: steuerpflichtig, weil die Freigrenze erreicht ist

Hätte der Anleger 2025 keine Erklärung abgegeben, wären die 6.000 Euro Verlust weg, und 2026 würden 3.000 Euro voll versteuert.

Zwei Sonderfälle

Gas und Gebühren. Der Abgang der Gebührenwährung ist selbst eine Veräußerung und kann einen kleinen Gewinn oder Verlust ergeben. Über ein DeFi-Jahr summiert sich das. blockbilanz rechnet ihn mit.

Stablecoins. Ein Tausch von USDC in EUR ist eine Veräußerung, und weil der Dollar schwankt, entsteht ein Gewinn oder Verlust, auch wenn du nie etwas anderes als „Dollar“ gehalten hast. Kleine Beträge, aber sie gehören in die Summe.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Kann ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?
Nein. Aktien laufen über die Abgeltungsteuer (§ 20 EStG), Krypto über private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Die beiden Töpfe berühren sich nicht.
Zählt ein Verlust, wenn ich länger als ein Jahr gehalten habe?
Nein. Nach der Jahresfrist ist der Verkauf nicht mehr steuerbar, weder der Gewinn noch der Verlust.
Was ist mit Coins, die wertlos geworden sind, aber noch in der Wallet liegen?
Ein Verlust entsteht erst bei der Veräußerung. Ein Token, der noch da ist, ist steuerlich noch nicht verloren, auch wenn er nichts mehr wert ist. Ein Verkauf für einen Cent innerhalb der Jahresfrist realisiert ihn.
Was, wenn eine Börse pleitegegangen ist?
Ein Totalverlust durch Insolvenz ist nach überwiegender Sicht kein Veräußerungsverlust, weil keine Veräußerung stattfand. Das ist umstritten; besprich es mit deinem Steuerberater und dokumentiere den Bestand zum Zeitpunkt der Insolvenz.
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