Bei 999 Euro Gewinn zahlst du nichts, bei 1.000 Euro versteuerst du tausend. Dieser Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist die Regel, an der die meisten Rechnungen scheitern, und er lässt sich planen.
Das Steuerrecht kennt zwei Arten von Grenzen, und sie klingen fast gleich.
Ein Freibetrag bleibt in jedem Fall steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro auf Kapitalerträge ist einer: Wer 1.500 Euro Zinsen hat, versteuert 500.
Eine Freigrenze verschwindet, sobald man sie erreicht. Für private Veräußerungsgeschäfte steht sie in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, und dort heißt es sinngemäß: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 Euro betragen hat. Weniger als. Bei genau 1.000 Euro ist die Bedingung nicht mehr erfüllt, und dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
| Gesamtgewinn im Jahr | steuerpflichtig |
|---|---|
| 850 Euro | 0 Euro |
| 999 Euro | 0 Euro |
| 1.000 Euro | 1.000 Euro |
| 1.200 Euro | 1.200 Euro |
Der Sprung von 999 auf 1.000 Euro kostet bei einem Steuersatz von 30 Prozent rund 300 Euro. Es ist die einzige Stelle im Krypto-Steuerrecht, an der ein einzelner Euro so viel bewegt.
Bis einschließlich des Steuerjahres 2023 lag die Freigrenze bei 600 Euro. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie ab dem Veranlagungszeitraum 2024 auf 1.000 Euro angehoben. Für ältere Jahre, die du nacherklärst, gilt weiterhin der alte Wert.
Die Freigrenze gehört nicht zu Krypto, sondern zu § 23 EStG insgesamt. In dieselbe Rechnung fallen deshalb auch:
Wer im selben Jahr 700 Euro mit Krypto und 400 Euro mit Goldmünzen verdient hat, liegt bei 1.100 Euro und damit über der Grenze, obwohl jede einzelne Position darunter liegt.
Nicht mitgerechnet werden Aktien, Fonds und Zinsen: Die gehören zum Kapitalvermögen und haben mit dem Sparerpauschbetrag ihre eigene Regel.
Maßgeblich ist der Saldo nach Verrechnung, nicht die Summe der Gewinne. Die Reihenfolge ist:
Ein Beispiel:
| Vorgang | Ergebnis |
|---|---|
| Verkauf BTC nach 4 Monaten | +1.400 Euro |
| Tausch ETH in USDC nach 7 Monaten | -500 Euro |
| Verkauf SOL nach 14 Monaten | +3.000 Euro |
| Summe nach § 23 | 900 Euro |
Der Gewinn aus dem SOL-Verkauf zählt nicht mit, weil die Jahresfrist abgelaufen war. Der Saldo der übrigen Geschäfte liegt bei 900 Euro, also unter 1.000, und bleibt steuerfrei. Insgesamt sind 3.900 Euro Gewinn entstanden und null Euro Steuer fällig.
Staking-Rewards, Lending-Zinsen und vergleichbare Zuflüsse sind keine Veräußerungsgeschäfte, sondern sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür gibt es eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr, die genauso hart wirkt: bei 256 Euro ist alles steuerpflichtig.
Die beiden Grenzen sind voneinander unabhängig. 900 Euro Veräußerungsgewinn und 200 Euro Staking-Rewards bleiben beide steuerfrei, obwohl zusammen 1.100 Euro zugeflossen sind. Umgekehrt hilft ein niedriger Veräußerungsgewinn nichts, wenn die Rewards über 256 Euro liegen. Mehr dazu in Staking versteuern.
Weil die Grenze am Jahresende scharf ist, lässt sie sich steuern, solange das Jahr läuft:
blockbilanz zeigt den laufenden Saldo nach § 23 für das aktuelle Jahr, damit die Frage vor dem 31. Dezember beantwortet ist und nicht im Mai danach.
Unter der Freigrenze fällt keine Steuer an. Das heißt nicht, dass der Vorgang das Finanzamt nichts angeht: Ob die Grenze greift, ist das Ergebnis einer Rechnung, und die Rechnung gehört in die Anlage SO. Wer nichts einträgt, behauptet der Sache nach, es habe keine Geschäfte gegeben. Welche Zahl wohin gehört, steht in Anlage SO ausfüllen.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.