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Krypto-Freigrenze 1.000 Euro: ab wann der ganze Gewinn zählt

Bei 999 Euro Gewinn zahlst du nichts, bei 1.000 Euro versteuerst du tausend. Dieser Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist die Regel, an der die meisten Rechnungen scheitern, und er lässt sich planen.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Der Unterschied, um den es geht

Das Steuerrecht kennt zwei Arten von Grenzen, und sie klingen fast gleich.

Ein Freibetrag bleibt in jedem Fall steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro auf Kapitalerträge ist einer: Wer 1.500 Euro Zinsen hat, versteuert 500.

Eine Freigrenze verschwindet, sobald man sie erreicht. Für private Veräußerungsgeschäfte steht sie in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, und dort heißt es sinngemäß: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 Euro betragen hat. Weniger als. Bei genau 1.000 Euro ist die Bedingung nicht mehr erfüllt, und dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Gesamtgewinn im Jahrsteuerpflichtig
850 Euro0 Euro
999 Euro0 Euro
1.000 Euro1.000 Euro
1.200 Euro1.200 Euro

Der Sprung von 999 auf 1.000 Euro kostet bei einem Steuersatz von 30 Prozent rund 300 Euro. Es ist die einzige Stelle im Krypto-Steuerrecht, an der ein einzelner Euro so viel bewegt.

Seit wann 1.000 Euro

Bis einschließlich des Steuerjahres 2023 lag die Freigrenze bei 600 Euro. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie ab dem Veranlagungszeitraum 2024 auf 1.000 Euro angehoben. Für ältere Jahre, die du nacherklärst, gilt weiterhin der alte Wert.

Was alles mitzählt

Die Freigrenze gehört nicht zu Krypto, sondern zu § 23 EStG insgesamt. In dieselbe Rechnung fallen deshalb auch:

  • Gold, Silber und andere Edelmetalle, innerhalb eines Jahres verkauft,
  • Kunst, Oldtimer, Sammlerstücke,
  • Gewinne aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie innerhalb von zehn Jahren.

Wer im selben Jahr 700 Euro mit Krypto und 400 Euro mit Goldmünzen verdient hat, liegt bei 1.100 Euro und damit über der Grenze, obwohl jede einzelne Position darunter liegt.

Nicht mitgerechnet werden Aktien, Fonds und Zinsen: Die gehören zum Kapitalvermögen und haben mit dem Sparerpauschbetrag ihre eigene Regel.

Die Rechnung im Detail

Maßgeblich ist der Saldo nach Verrechnung, nicht die Summe der Gewinne. Die Reihenfolge ist:

  1. Alle Veräußerungen innerhalb der Jahresfrist zusammenstellen. Verkäufe nach mehr als einem Jahr bleiben komplett draußen, mit Gewinn wie mit Verlust.
  2. Je Geschäft Erlös minus Anschaffungskosten minus zugehörige Gebühren.
  3. Gewinne und Verluste des Jahres saldieren.
  4. Das Ergebnis mit 1.000 Euro vergleichen.

Ein Beispiel:

VorgangErgebnis
Verkauf BTC nach 4 Monaten+1.400 Euro
Tausch ETH in USDC nach 7 Monaten-500 Euro
Verkauf SOL nach 14 Monaten+3.000 Euro
Summe nach § 23900 Euro

Der Gewinn aus dem SOL-Verkauf zählt nicht mit, weil die Jahresfrist abgelaufen war. Der Saldo der übrigen Geschäfte liegt bei 900 Euro, also unter 1.000, und bleibt steuerfrei. Insgesamt sind 3.900 Euro Gewinn entstanden und null Euro Steuer fällig.

Die 256 Euro sind eine andere Grenze

Staking-Rewards, Lending-Zinsen und vergleichbare Zuflüsse sind keine Veräußerungsgeschäfte, sondern sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür gibt es eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr, die genauso hart wirkt: bei 256 Euro ist alles steuerpflichtig.

Die beiden Grenzen sind voneinander unabhängig. 900 Euro Veräußerungsgewinn und 200 Euro Staking-Rewards bleiben beide steuerfrei, obwohl zusammen 1.100 Euro zugeflossen sind. Umgekehrt hilft ein niedriger Veräußerungsgewinn nichts, wenn die Rewards über 256 Euro liegen. Mehr dazu in Staking versteuern.

Planen, nicht hoffen

Weil die Grenze am Jahresende scharf ist, lässt sie sich steuern, solange das Jahr läuft:

  • Den Saldo kennen, bevor der Dezember vorbei ist. Wer im November bei 1.050 Euro steht, kann einen Verkauf ins neue Jahr schieben und die Grenze wieder unterschreiten.
  • Verluste bewusst realisieren. Eine Position mit 200 Euro Buchverlust, im Dezember verkauft, drückt den Saldo unter die Grenze. Steuerlich anerkannt ist das, solange es ein echter Verkauf ist.
  • Über die Jahre verteilen. Zwei Verkäufe mit je 900 Euro Gewinn in zwei Kalenderjahren bleiben steuerfrei; im selben Jahr sind es 1.800 Euro voll versteuert.

blockbilanz zeigt den laufenden Saldo nach § 23 für das aktuelle Jahr, damit die Frage vor dem 31. Dezember beantwortet ist und nicht im Mai danach.

Angeben musst du es trotzdem

Unter der Freigrenze fällt keine Steuer an. Das heißt nicht, dass der Vorgang das Finanzamt nichts angeht: Ob die Grenze greift, ist das Ergebnis einer Rechnung, und die Rechnung gehört in die Anlage SO. Wer nichts einträgt, behauptet der Sache nach, es habe keine Geschäfte gegeben. Welche Zahl wohin gehört, steht in Anlage SO ausfüllen.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Ist die Freigrenze ein Freibetrag?
Nein. Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, auch wenn du darüber liegst. Eine Freigrenze fällt weg, sobald du sie erreichst: dann ist der volle Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb.
Gilt sie pro Person oder pro Haushalt?
Pro Person. Zusammen veranlagte Ehegatten haben jeder eine eigene Freigrenze von 1.000 Euro, und sie sind nicht übertragbar: wer 1.400 Euro Gewinn hat, kann die ungenutzten 1.000 Euro des Partners nicht verwenden.
Zählen Verluste gegen die Freigrenze?
Ja. Maßgeblich ist die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres nach Verrechnung. 1.400 Euro Gewinn und 500 Euro Verlust ergeben 900 Euro und bleiben damit steuerfrei.
Muss ich unterhalb der Freigrenze überhaupt etwas angeben?
Die Gewinne gehören in die Anlage SO. Ob die Freigrenze greift, entscheidet das Finanzamt anhand deiner Angaben, nicht du im Voraus.
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