Die Haltefrist ist die Regel, die alle kennen, und zugleich die, bei der die meisten Fehler passieren: weil Krypto-zu-Krypto ein Verkauf ist, weil FIFO je Wallet läuft, und weil 1.000 Euro eine Grenze und kein Betrag ist.
Der Bundesfinanzhof hat die Grundfrage 2023 entschieden: Currency Token wie Bitcoin oder Ether sind andere Wirtschaftsgüter im Sinn des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, und ein Tausch ist Anschaffung und Veräußerung zugleich (Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22). Im selben Urteil hat er außerdem entschieden, dass bei der Besteuerung solcher Geschäfte kein normatives Vollzugsdefizit besteht. Das Argument, der Staat könne Krypto ohnehin nicht erfassen, trägt vor Gericht also nicht.
Kryptowerte sind für Privatpersonen damit ein Wirtschaftsgut wie Gold. Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG und wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Nach einem Jahr ist der Verkauf nicht mehr steuerbar: der Gewinn bleibt steuerfrei, ein Verlust zählt nicht.
Die Frist läuft vom Tag der Anschaffung bis zum Tag der Veräußerung, taggenau. Gekauft am 14. März, verkauft am 14. März des Folgejahres: innerhalb der Frist. Verkauft am 15. März: außerhalb.
Seit dem Steuerjahr 2024 liegt die Freigrenze bei 1.000 Euro (davor 600 Euro). Sie gilt für die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres, nach Abzug der Verluste aus solchen Geschäften.
Der Haken steckt im Wort Freigrenze: Bleibt die Summe darunter, ist sie steuerfrei. Erreicht sie 1.000 Euro, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht der Teil darüber. 999 Euro Gewinn heißt null Steuer; 1.000 Euro Gewinn heißt 1.000 Euro versteuern.
Das ist die Regel, die am meisten Geld kostet, wenn sie übersehen wird: Jeder Tausch von Krypto in Krypto ist eine Veräußerung. ETH in USDC, BTC in ETH, ein Token in einen Liquidity-Pool-Anteil: jedes Mal wird das Hingegebene verkauft und das Erhaltene angeschafft.
Das BMF-Schreiben regelt in den Randnummern 58 und 59, wie beide Seiten bewertet werden, und die Antwort ist überraschend: jede Seite bekommt den Kurs der anderen.
Bei liquiden Paaren fallen beide Werte zusammen. Bei Slippage, einem dünnen Markt oder einem Token ohne Kurs gehen sie auseinander, und dann verlangt das Schreiben genau diese Kreuzbewertung. blockbilanz rechnet so und schreibt an jeden Tausch, aus welcher Gegenseite der Wert stammt.
Wenn du dieselben Coins zu verschiedenen Zeiten gekauft hast, muss klar sein, welche du verkaufst. Hier wird oft verkürzt, FIFO sei vorgeschrieben. Das Schreiben sagt in Randnummer 61 etwas Genaueres, und der Unterschied ist bares Geld.
Der Grundsatz ist die Einzelbetrachtung. Lässt sich zuordnen, welche konkreten Einheiten abgehen, gilt genau deren Anschaffung.
Ist das nicht möglich, trennt das Schreiben zwei Fragen. Für die Haltefrist gelten die zuerst angeschafften Einheiten einer Handelsbezeichnung als veräußert, also FIFO. Für die Wertermittlung ist dagegen die Durchschnittsmethode anzuwenden. Dass stattdessen auch für den Wert FIFO unterstellt werden darf, ist eine ausdrückliche Vereinfachung, keine Anordnung.
Gerechnet wird je Wallet (Rn. 62). Die einmal gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet beizubehalten, bis alle Einheiten dieser Handelsbezeichnung dort veräußert sind; danach darf gewechselt werden, und je Handelsbezeichnung besteht ein eigenes Wahlrecht.
Die Wallet-Bindung hat Folgen: Hast du auf Wallet A vor zwei Jahren ETH gekauft und auf Wallet B vor drei Monaten, und verkaufst du von Wallet B, dann gehen die jungen Coins raus, steuerpflichtig, obwohl auf Wallet A alte liegen. Ein Transfer von A nach B vor dem Verkauf ändert das, denn der Transfer selbst ist keine Veräußerung und nimmt das Anschaffungsdatum mit.
blockbilanz rechnet FIFO je Wallet, also die zulässige Vereinfachung, und erkennt Transfers zwischen deinen Wallets, sodass die Anschaffungsdaten mitwandern. Wer die Durchschnittsmethode braucht, weil sie im Einzelfall günstiger ist, trifft damit eine andere Wahl, als der Bericht sie abbildet.
Gebühren beim Verkauf oder Tausch sind Werbungskosten und mindern den Gewinn genau dieses Geschäfts (Rn. 59 Satz 2). Gebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten. Gas, das du in ETH bezahlst, ist zusätzlich selbst eine Veräußerung von ETH, mit eigenem Gewinn oder Verlust gegenüber dem Anschaffungspreis des Gas.
blockbilanz ordnet jede Gebühr ihrem Geschäft zu, wenn das eindeutig möglich ist, und bucht den Abgang der Gebührenwährung als eigenen Vorgang. Beides steht im Bericht.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden: im selben Jahr, ein Jahr zurück oder unbegrenzt vor. Ein Verlust aus einem Verkauf nach der Jahresfrist zählt nicht, so wenig wie der Gewinn.
| Datum | Vorgang | Bestand danach (FIFO) |
|---|---|---|
| 10.01.2025 | Kauf 1 ETH zu 3.000 Euro | 1 ETH (10.01., 3.000) |
| 05.06.2025 | Kauf 1 ETH zu 2.200 Euro | 1 ETH (10.01.), 1 ETH (05.06.) |
| 20.02.2026 | Tausch 1 ETH in 2.600 USDC | 1 ETH (05.06., 2.200) |
Der Tausch im Februar 2026 gibt nach FIFO die ETH vom 10.01.2025 her: über ein Jahr gehalten, steuerfrei. Die 2.600 USDC sind zum Kurs des hingegebenen ETH angeschafft. Wäre stattdessen die ETH vom Juni gemeint gewesen, läge ein Gewinn von 400 Euro innerhalb der Frist vor. FIFO entscheidet, nicht du.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.