Jeder Vorgang braucht einen Euro-Wert, und den gibt es nicht immer. Wie diese Lücke gefüllt wird, entscheidet darüber, ob ein Bericht einer Nachfrage standhält.
Die Steuer rechnet in Euro. Jeder Vorgang, der steuerlich zählt, braucht deshalb einen Euro-Wert: der Tausch braucht den Wert beider Seiten, der Zufluss den Wert im Zuflusszeitpunkt, der Verkauf den Erlös.
Bei BTC gegen Euro ist das trivial. Bei einem Token, der vor vier Jahren auf einem einzigen DEX-Pool gehandelt wurde und heute nicht mehr existiert, ist es das nicht.
Maßgeblich ist der Marktkurs im Zeitpunkt des Vorgangs. Als Quelle nennt Randnummer 43 ausdrücklich sowohl Handelsplattformen als auch webbasierte Listen wie CoinMarketCap und CoinGecko.
Und dann kommt eine Erleichterung, die viele nicht kennen: Nach Randnummer 91 wird der Ansatz eines Tageskurses nicht beanstandet, wenn er nach dokumentierten Vorgaben ermittelt wird und die Wertermittlung gleichmäßig erfolgt. Zulässig sind Tagesdurchschnitts-, Tageszeit- und Tagesschlusskurs.
Die Bedingung steckt im Wort gleichmäßig. An ihr fehlt es zum Beispiel, wenn die Anschaffungskosten aus der Liste mit den höchsten und die Veräußerungserlöse aus der Liste mit den niedrigsten Kursen kommen. Wer mit Tageskursen arbeitet, muss also eine Quelle und einen Zeitpunkt wählen und dabei bleiben.
Ein Tageskurs ist zulässig, aber er ist nicht genau. Bei einem Token, der an diesem Tag um vierzig Prozent gestiegen ist, liegt zwischen Tagesschluss und tatsächlichem Zeitpunkt ein erheblicher Teil der Bemessungsgrundlage.
blockbilanz führt deshalb eine eigene Kursdatenbank und bewertet jeden Vorgang mit dem Kurs, der seinem Zeitpunkt am nächsten liegt. Jeder Kurs ist so genau wie die beste Quelle; der Nachweis an jedem Vorgang sagt, wie genau: auf 5 Minuten, auf die Stunde oder auf den Tag. Der Zeitstempel kommt aus der Blockchain oder dem Börsenexport, nicht aus einer Annahme.
Das ist genauer als gefordert, und der Vorteil zeigt sich im Ergebnis: Der Wert entspricht dem, was tatsächlich geschehen ist, und die Frage nach der Gleichmäßigkeit stellt sich gar nicht erst, weil alle Werte aus derselben Systematik stammen.
Nicht jeder Vorgang findet einen Kurs auf 5 Minuten genau. Dann wird in einer festen Reihenfolge weitergesucht, statt zu raten, und jede Stufe wird am Vorgang vermerkt:
Eine achte Stufe steht daneben, nicht darunter: trägt keinen Kurs. Manche Positionen haben von ihrer Art her keinen Preis, etwa eine Liquiditätsposition oder eine Schuld. Dort fehlt nichts, und es gibt nichts zu finden.
Im Bericht steht an jedem Euro-Wert, aus welcher Stufe er stammt. Ein Prüfer, der wissen will, warum genau dieser Betrag angesetzt wurde, findet die Antwort am Vorgang und muss nicht fragen.
Das ist die Frage, an der sich entscheidet, ob null richtig oder falsch ist.
Ein Token hatte keinen Markt, wenn es zum Zeitpunkt des Vorgangs keinen Handel gab, der einen Preis trägt. Ein Pool mit einem einzigen Trade ist kein Markt: Der Preis, den dieser eine Trade erzeugt hat, sagt nichts darüber, was jemand für den Token zu zahlen bereit gewesen wäre. Dasselbe gilt für einen Pool, in dem nur der Ersteller selbst gehandelt hat.
Gab es keinen Markt, ist der Zuflusswert null, und es entstehen keine Einkünfte. Für Airdrops steht das so im Schreiben: Ist im Zeitpunkt des Erwerbs kein Marktkurs ermittelbar, wird der Ansatz mit 0 Euro nicht beanstandet (Rn. 73). Beim späteren Verkauf ist dann der volle Erlös Gewinn, innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig. Die Steuer verschwindet also nicht, sie verschiebt sich.
Viele Werkzeuge setzen bei fehlendem Kurs still null an. Das Ergebnis ist ein Bericht, der vollständig aussieht und es nicht ist.
Der Schaden zeigt sich erst bei einer Nachfrage. Wer nicht sagen kann, welche Positionen mit null gerechnet wurden und warum, hat keine Antwort auf die naheliegendste Frage eines Prüfers. Und wer bei einem Token mit echtem Markt versehentlich null angesetzt hat, hat den Gewinn beim Verkauf um genau diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
blockbilanz lässt einen Vorgang deshalb offen, statt ihn zu füllen. Offene Punkte stehen sichtbar im Bestand, ein Bericht mit offenen Punkten sagt das, und erst wenn feststeht, dass es keinen Markt gab, wird mit null gerechnet und der Bericht hält es fest.
Für jeden offenen Punkt gibt es drei Wege, und alle drei sind vertretbar, solange sie dokumentiert sind.
Einen Kurs nachtragen. Wenn du eine Quelle hast, die den Preis zu diesem Zeitpunkt belegt, trag ihn ein. Die Quelle gehört dazu.
Auf null entscheiden. Wenn du geprüft hast, dass es keinen Handel gab, ist das die richtige Antwort, und der Bericht weist sie als Entscheidung aus.
Schätzen und benennen. Wenn ein Markt bestand, du aber keinen Kurs für den Zeitpunkt findest, nimm einen benachbarten und sage, welchen. Eine benannte Schätzung ist eine Position, eine versteckte ist ein Risiko.
Wie das im Zusammenhang einer alten, unvollständigen Historie aussieht, steht in Die Krypto-Historie rekonstruieren. Was ein Bericht insgesamt tragen muss, steht in Was das Finanzamt sehen will.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.