Die Rechnung scheitert selten an der Steuer und fast immer an den Daten. Dieser Text beschreibt, in welcher Reihenfolge du eine Historie zusammensetzt und wo die realistischen Grenzen liegen.
Der Gewinn aus einem Verkauf ist der Erlös minus die Anschaffungskosten. Der Erlös steht fest, er entsteht heute. Die Anschaffung liegt oft Jahre zurück, auf einer Börse, die es nicht mehr gibt, oder in einer Wallet, deren Namen du vergessen hast.
Fehlt die Anschaffung, fehlt die halbe Rechnung. Und weil FIFO immer den ältesten Bestand zuerst hergibt, reicht der Blick auf das laufende Jahr nie aus: Ein Verkauf im Jahr 2026 kann auf einen Kauf aus 2017 zugreifen.
Der gute Teil zuerst. Für alles, was auf einer öffentlichen Blockchain passiert ist, brauchst du keine Unterlagen, sondern nur die Adresse:
Du brauchst dafür keinen Zugriff auf die Schlüssel. Eine Adresse, deren Seed verloren ist, liefert dieselbe Historie wie eine, die du täglich benutzt. Für die Rechnung ist das der entscheidende Unterschied zu einem Börsenkonto.
Eine Einschränkung nennt Randnummer 87: Die Daten sind zwar öffentlich, aber pseudonym, und sie bleiben deshalb in deiner Sphäre. Dem Finanzamt einfach eine Adresse zu nennen, genügt als Nachweis nicht. Die Adresse hilft ihm nur, deine eigenen Angaben zu überprüfen.
Wie du an die Adressen kommst, wenn du sie nicht mehr weißt: aus dem Backup deiner Wallet-App, aus Empfangsadressen in alten Chats und Mails, aus der Gegenseite deiner bekannten Transaktionen. Jede Adresse, an die du je etwas geschickt hast, steht in der Historie der sendenden Adresse.
Der schwierige Teil. Börsen sind geschlossene Systeme, und ihre Exporte sind unterschiedlich gut.
Bei einer aktiven Börse hol dir den vollständigen Export über alle Jahre, nicht den des laufenden Jahres. Die Oberfläche bietet oft nur zwölf Monate an; der vollständige Export steckt meist in einem separaten Bereich für Steuerunterlagen oder muss angefordert werden. Nimm alles: Trades, Ein- und Auszahlungen, Gebühren, Zinsen, Konvertierungen.
Bei einer geschlossenen Börse bleibt der Umweg. Was von dort auf eine deiner Adressen kam, steht in der Blockchain, mit Datum und Menge. Was du eingezahlt hast, ebenso. Für Käufe gegen Euro helfen Kontoauszüge: Der Betrag und das Datum stehen dort, und zusammen mit dem Tageskurs lässt sich die Menge plausibel herleiten. Alte Bestätigungsmails sind oft die beste Quelle, weil sie Menge und Preis in einer Zeile nennen.
Nicht chronologisch vorgehen, sondern von den Beständen rückwärts. Das spart die meiste Arbeit.
So arbeitest du nur an Positionen, die es heute noch gibt oder die du verkauft hast, statt an jeder Transaktion, die je stattgefunden hat.
Das kommt vor, und dann ist die Frage nicht, ob du schätzt, sondern wie.
Das BMF-Schreiben ist an diesem Punkt unmissverständlich. Randnummer 89 sagt: Wer über eine ausländische Handelsplattform handelt, hat nach § 90 Abs. 2 AO eine erweiterte Mitwirkungspflicht, muss den Sachverhalt also selbst aufklären und die Beweismittel beschaffen. Dasselbe gilt im Regelfall für dezentrale Plattformen, weil dort ohnehin ausländische Beteiligte im Spiel sind. Und dann der Satz, auf den es ankommt: Fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste gehen zu Lasten der Steuerpflichtigen, ausdrücklich auch bei Insolvenz einer Handelsplattform oder nach einem Hackerangriff.
Das Finanzamt darf nach § 162 AO schätzen, wenn Angaben fehlen, und es schätzt im Zweifel zu deinen Lasten. Bei einer nicht belegbaren Anschaffung heißt das regelmäßig: Anschaffungskosten null, voller Erlös als Gewinn.
Eine eigene, nachvollziehbare Schätzung ist deshalb fast immer besser. Was sie tragfähig macht:
Was eine Schätzung wertlos macht, ist der Versuch, sie zu verstecken. Ein Finanzamt, das sie selbst entdeckt, prüft danach alles andere mit.
Adressen werden über die Blockchain eingelesen, einschließlich der Verträge, mit denen sie interagiert haben. Börsenexporte kommen als Datei oder über eine Schnittstelle dazu. Transfers zwischen deinen eigenen Adressen werden erkannt, und das Anschaffungsdatum wandert mit, statt an jeder Station neu zu beginnen.
Wo eine Anschaffung fehlt, bleibt der Vorgang offen und wird nicht still mit null gerechnet. Der Bericht zeigt diese Punkte, solange sie offen sind, und ein abgeschlossener Bericht sagt, wie viele es waren. Was sonst noch in einen Bericht gehört, steht in Was das Finanzamt sehen will.
Für alte Jahre ist das der wichtigere Teil: Eine Zahl ohne Herkunft überzeugt niemanden, eine Lücke, die benannt ist, schon eher. Wie weit zurück du überhaupt musst, steht in Verjährung und Nacherklärung.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.