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Krypto-Historie rekonstruieren, wenn alte Jahre fehlen

Die Rechnung scheitert selten an der Steuer und fast immer an den Daten. Dieser Text beschreibt, in welcher Reihenfolge du eine Historie zusammensetzt und wo die realistischen Grenzen liegen.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Warum es ohne nicht geht

Der Gewinn aus einem Verkauf ist der Erlös minus die Anschaffungskosten. Der Erlös steht fest, er entsteht heute. Die Anschaffung liegt oft Jahre zurück, auf einer Börse, die es nicht mehr gibt, oder in einer Wallet, deren Namen du vergessen hast.

Fehlt die Anschaffung, fehlt die halbe Rechnung. Und weil FIFO immer den ältesten Bestand zuerst hergibt, reicht der Blick auf das laufende Jahr nie aus: Ein Verkauf im Jahr 2026 kann auf einen Kauf aus 2017 zugreifen.

Was die Blockchain hergibt

Der gute Teil zuerst. Für alles, was auf einer öffentlichen Blockchain passiert ist, brauchst du keine Unterlagen, sondern nur die Adresse:

  • jede Transaktion mit Zeitstempel, Menge und Gegenadresse,
  • jede Interaktion mit einem Vertrag, also Swaps, Pools, Lending,
  • jeden Zufluss, auch die, die du nie bemerkt hast.

Du brauchst dafür keinen Zugriff auf die Schlüssel. Eine Adresse, deren Seed verloren ist, liefert dieselbe Historie wie eine, die du täglich benutzt. Für die Rechnung ist das der entscheidende Unterschied zu einem Börsenkonto.

Eine Einschränkung nennt Randnummer 87: Die Daten sind zwar öffentlich, aber pseudonym, und sie bleiben deshalb in deiner Sphäre. Dem Finanzamt einfach eine Adresse zu nennen, genügt als Nachweis nicht. Die Adresse hilft ihm nur, deine eigenen Angaben zu überprüfen.

Wie du an die Adressen kommst, wenn du sie nicht mehr weißt: aus dem Backup deiner Wallet-App, aus Empfangsadressen in alten Chats und Mails, aus der Gegenseite deiner bekannten Transaktionen. Jede Adresse, an die du je etwas geschickt hast, steht in der Historie der sendenden Adresse.

Was Börsen hergeben

Der schwierige Teil. Börsen sind geschlossene Systeme, und ihre Exporte sind unterschiedlich gut.

Bei einer aktiven Börse hol dir den vollständigen Export über alle Jahre, nicht den des laufenden Jahres. Die Oberfläche bietet oft nur zwölf Monate an; der vollständige Export steckt meist in einem separaten Bereich für Steuerunterlagen oder muss angefordert werden. Nimm alles: Trades, Ein- und Auszahlungen, Gebühren, Zinsen, Konvertierungen.

Bei einer geschlossenen Börse bleibt der Umweg. Was von dort auf eine deiner Adressen kam, steht in der Blockchain, mit Datum und Menge. Was du eingezahlt hast, ebenso. Für Käufe gegen Euro helfen Kontoauszüge: Der Betrag und das Datum stehen dort, und zusammen mit dem Tageskurs lässt sich die Menge plausibel herleiten. Alte Bestätigungsmails sind oft die beste Quelle, weil sie Menge und Preis in einer Zeile nennen.

Die Reihenfolge

Nicht chronologisch vorgehen, sondern von den Beständen rückwärts. Das spart die meiste Arbeit.

  1. Alle heutigen Bestände auflisten, je Wallet und je Börse.
  2. Für jeden Bestand fragen, woher er kam. Jede Antwort ist entweder ein Kauf, ein Tausch oder ein Transfer.
  3. Transfers weiterverfolgen: Sie führen zur nächsten Quelle, nicht zum Ursprung.
  4. Käufe und Tausche mit Datum und Wert festhalten. Das sind die Anschaffungen.
  5. Erst am Ende prüfen, ob in der Kette Lücken bleiben.

So arbeitest du nur an Positionen, die es heute noch gibt oder die du verkauft hast, statt an jeder Transaktion, die je stattgefunden hat.

Wenn am Ende etwas fehlt

Das kommt vor, und dann ist die Frage nicht, ob du schätzt, sondern wie.

Das BMF-Schreiben ist an diesem Punkt unmissverständlich. Randnummer 89 sagt: Wer über eine ausländische Handelsplattform handelt, hat nach § 90 Abs. 2 AO eine erweiterte Mitwirkungspflicht, muss den Sachverhalt also selbst aufklären und die Beweismittel beschaffen. Dasselbe gilt im Regelfall für dezentrale Plattformen, weil dort ohnehin ausländische Beteiligte im Spiel sind. Und dann der Satz, auf den es ankommt: Fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste gehen zu Lasten der Steuerpflichtigen, ausdrücklich auch bei Insolvenz einer Handelsplattform oder nach einem Hackerangriff.

Das Finanzamt darf nach § 162 AO schätzen, wenn Angaben fehlen, und es schätzt im Zweifel zu deinen Lasten. Bei einer nicht belegbaren Anschaffung heißt das regelmäßig: Anschaffungskosten null, voller Erlös als Gewinn.

Eine eigene, nachvollziehbare Schätzung ist deshalb fast immer besser. Was sie tragfähig macht:

  • eine benannte Quelle für den angesetzten Kurs, mit Datum,
  • eine Begründung, warum genau dieser Zeitpunkt gewählt wurde,
  • ein vorsichtiger Ansatz, der sich nicht zu deinen Gunsten verrechnet,
  • die offene Angabe, dass es sich um eine Schätzung handelt.

Was eine Schätzung wertlos macht, ist der Versuch, sie zu verstecken. Ein Finanzamt, das sie selbst entdeckt, prüft danach alles andere mit.

Was blockbilanz dabei übernimmt

Adressen werden über die Blockchain eingelesen, einschließlich der Verträge, mit denen sie interagiert haben. Börsenexporte kommen als Datei oder über eine Schnittstelle dazu. Transfers zwischen deinen eigenen Adressen werden erkannt, und das Anschaffungsdatum wandert mit, statt an jeder Station neu zu beginnen.

Wo eine Anschaffung fehlt, bleibt der Vorgang offen und wird nicht still mit null gerechnet. Der Bericht zeigt diese Punkte, solange sie offen sind, und ein abgeschlossener Bericht sagt, wie viele es waren. Was sonst noch in einen Bericht gehört, steht in Was das Finanzamt sehen will.

Für alte Jahre ist das der wichtigere Teil: Eine Zahl ohne Herkunft überzeugt niemanden, eine Lücke, die benannt ist, schon eher. Wie weit zurück du überhaupt musst, steht in Verjährung und Nacherklärung.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Ich habe eine Wallet verloren. Was jetzt?
Solange du die Adresse kennst, ist alles da: die Blockchain vergisst nichts, und für die Rechnung brauchst du keinen Zugriff auf die Schlüssel. Nur die Adresse.
Die Börse gibt es nicht mehr. Woher bekomme ich die Daten?
Aus deinen Ein- und Auszahlungen: Was von der Börse auf eine deiner Adressen kam, steht in der Blockchain, ebenso, was du eingezahlt hast. Dazu Kontoauszüge für Euro-Käufe und alte Mails mit Bestätigungen.
Was passiert, wenn ich eine Anschaffung nicht belegen kann?
Dann setzt das Finanzamt im Zweifel Anschaffungskosten von null an, und der volle Erlös ist Gewinn. Eine nachvollziehbare, dokumentierte Schätzung ist fast immer besser als gar keine Angabe.
Muss ich wirklich bis zum ersten Kauf zurück?
Für jede Position, die du später verkauft hast, ja: FIFO greift auf den ältesten Bestand zu. Für Coins, die du nie verkauft hast, ist der Anschaffungswert noch nicht nötig, aber er wird es.
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