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Stablecoins versteuern: warum ein Dollar-Token kein Euro ist

Wer in einen Stablecoin tauscht, denkt oft, er sei aus dem Markt. Steuerlich ist er es nicht: Der Tausch ist ein Verkauf, und der neue Bestand hat einen eigenen Kurs gegen den Euro.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Der Denkfehler

Ein Stablecoin fühlt sich an wie Geld auf einem Konto. Steuerlich ist er ein Kryptowert wie jeder andere: ein Wirtschaftsgut, mit Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und eigener Jahresfrist.

Daraus folgt der Satz, der die meisten Rechnungen ändert: Der Tausch in einen Stablecoin ist ein Verkauf. Wer im Mai ETH kauft und im September in USDC tauscht, hat im September ein privates Veräußerungsgeschäft realisiert, auch wenn kein Euro geflossen ist und das Geld gefühlt noch im Markt liegt.

Das gilt in beide Richtungen. Der Rücktausch von USDC in ETH veräußert die USDC und schafft ETH an, mit neuer Frist für die ETH.

Der Kurs gegen den Euro

USDC und USDT sind an den US-Dollar gekoppelt. Unsere Steuer rechnet in Euro. Zwischen beiden liegt ein Wechselkurs, der sich bewegt.

Ein Beispiel: Du tauschst im Januar ETH in 10.000 USDC, der Euro-Kurs liegt bei 1,10 Dollar. Die USDC sind damit zu 9.091 Euro angeschafft. Im Oktober tauschst du sie zurück, der Kurs steht bei 1,02 Dollar. Die 10.000 USDC sind jetzt 9.804 Euro wert.

Das ist ein Gewinn von 713 Euro aus dem Stablecoin selbst, steuerpflichtig, weil zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Wer glaubt, in Stablecoins könne nichts passieren, übersieht genau diese Position, und sie kann in einem Jahr mit bewegtem Dollar größer sein als die Gewinne aus dem eigentlichen Handel.

Dieselbe Rechnung gilt für einen Euro-Stablecoin nur dann nicht, wenn er tatsächlich am Euro klebt. Auch dort bleibt ein Restrisiko aus der Bindung selbst.

Das Depeg

Verliert ein Stablecoin seine Bindung, ist das steuerlich erst einmal nichts. Ein Buchverlust ist kein Vorgang.

Steuerlich sichtbar wird er, wenn du verkaufst oder tauschst, und dann nur, wenn die Anschaffung weniger als ein Jahr zurückliegt. Ein Verlust nach Ablauf der Jahresfrist zählt genauso wenig wie ein Gewinn.

Der schwierigste Fall ist ein Coin, der wertlos wird und für den es keinen Markt mehr gibt. Dann fehlt der Veräußerungsvorgang, den § 23 EStG verlangt, und ein bloßer Wertverfall ist kein privates Veräußerungsgeschäft. Ob und wie sich ein solcher Verlust geltend machen lässt, ist umstritten und hängt am Einzelfall. Wer davon betroffen ist, sollte das mit einem Steuerberater klären, statt die Position stillschweigend abzuschreiben.

Die Zinsen

Stablecoins werden selten nur gehalten. Sie liegen in Lending-Protokollen, auf Börsen-Produkten oder in Pools und werfen dabei Erträge ab.

Diese Erträge sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, bewertet zum Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses, mit der Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Die Freigrenze gilt zusammen mit Staking-Rewards und allen anderen Einkünften dieser Art, nicht je Quelle.

Weil hier gerne größere Summen liegen, ist die Freigrenze schnell gerissen: 8.000 Euro in einem Protokoll mit vier Prozent ergeben rund 320 Euro im Jahr, und damit ist der volle Betrag steuerpflichtig. Wie sich Lending im Übrigen rechnet, steht in Lending und Liquidity Mining.

Zinsträger sind keine Zinsen

Viele Protokolle zahlen keine Ausschüttung, sondern geben dir einen Token, der im Wert steigt oder dessen Menge wächst. aUSDC, sDAI, eine Rebase-Variante: das Ergebnis fühlt sich gleich an, der Weg dorthin ist ein anderer.

Steigt der Wert eines Tokens, ohne dass Einheiten zufließen, gibt es keinen Zuflusszeitpunkt. Der Ertrag wird erst beim Rücktausch sichtbar und ist dann Teil des Veräußerungsergebnisses, nicht eine Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG.

Wächst dagegen die Menge, kommt es darauf an, ob tatsächlich etwas verteilt wird oder nur umgerechnet. Die Abwägung dazu steht in Hard Forks und Rebase-Token.

Warum das in der Praxis wehtut

Stablecoins sind der häufigste Vorgang in einer aktiven Wallet. Jeder Trade läuft über sie, jeder Ausstieg endet in ihnen, jede Gebühr wird in ihnen abgerechnet.

Damit sind sie zugleich die größte Quelle für steuerpflichtige Vorgänge, die niemand als solche wahrnimmt. Ein Jahr mit zweihundert Trades hat zweihundert Veräußerungen, und keine davon hat je das Bankkonto berührt.

blockbilanz bewertet jeden Stablecoin gegen den Euro zum Kurs des Vorgangs, statt ihn pauschal mit eins zu eins anzusetzen. Das macht die Rechnung aufwendiger und die Zahlen richtig. Im Bericht steht an jedem Wert, aus welcher Quelle der Kurs stammt, und die Stablecoin-Positionen sind an ihren eigenen Ergebnissen erkennbar.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Ist der Tausch von ETH in USDC steuerpflichtig?
Ja, wie jeder andere Tausch auch. Du veräußerst ETH und schaffst USDC an. Liegt der ETH-Kauf weniger als ein Jahr zurück, ist die Differenz ein privates Veräußerungsgeschäft.
Kann ich mit einem Stablecoin überhaupt einen Gewinn machen?
Ja. Ein Dollar-Stablecoin ist an den Dollar gekoppelt, nicht an den Euro. Schwankt der Wechselkurs oder verliert der Coin seine Bindung, entsteht gegenüber dem Euro ein Gewinn oder Verlust.
Sind Zinsen auf Stablecoins steuerpflichtig?
Ja, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Kurs bei Zufluss, mit der Freigrenze von 256 Euro im Jahr zusammen mit allen anderen Einkünften dieser Art.
Was passiert bei einem Depeg?
Solange du hältst, nichts. Erst der Verkauf oder Tausch macht den Verlust steuerlich sichtbar, und nur innerhalb der Jahresfrist ist er verrechenbar. Ein wertlos gewordener Coin ohne Markt ist der schwierigste Fall.
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