Auf die Frage nach dem Steuersatz gibt es keine einzelne Zahl. Der Gewinn wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und mit dem Satz belastet, den du damit erreichst, also zwischen null und 45 Prozent.
Es gibt keinen Krypto-Steuersatz. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und laufende Erträge wie Staking werden zu deinem übrigen zu versteuernden Einkommen addiert, und auf die Summe wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet.
Damit hängt die Belastung nicht vom Gewinn ab, sondern von dir: Derselbe Gewinn von 5.000 Euro kostet einen Studenten ohne weiteres Einkommen nichts und einen gut verdienenden Angestellten rund 2.100 Euro.
Der Tarif ist progressiv und in Stufen aufgebaut. Für den Krypto-Gewinn ist dabei nur eines wichtig: Er wird nicht irgendwo im Einkommen einsortiert, sondern kommt obenauf. Der Lohn füllt den Tarif von unten, der Gewinn liegt darüber und wird deshalb mit dem höchsten Satz belastet, den du im Jahr erreichst.
Das ist der Grund, warum die Frage nicht mit dem Durchschnittssteuersatz zu beantworten ist. Wer bei 45.000 Euro Bruttolohn einen Durchschnittssatz von etwa 19 Prozent hat, zahlt auf den nächsten verdienten Euro rund 35 Prozent, und genau dieser Satz trifft den Krypto-Gewinn.
Die Eckwerte werden jedes Jahr angepasst, die Struktur bleibt. § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, bei Einzelveranlagung:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 Euro | 0 Prozent |
| 12.349 bis 17.799 Euro | 14 bis 24 Prozent |
| 17.800 bis 69.878 Euro | 24 bis 42 Prozent |
| 69.879 bis 277.825 Euro | 42 Prozent |
| ab 277.826 Euro | 45 Prozent |
Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge. Für zurückliegende Jahre gelten die damaligen Eckwerte; der Grundfreibetrag lag 2025 bei 12.096 Euro und 2024 bei 11.784 Euro.
Wichtig an dieser Tabelle ist, was sie nicht sagt: Der Sprung von 24 auf 42 Prozent trifft nie das ganze Einkommen, sondern nur die Euro in der jeweiligen Stufe. Wer die Grenze zur nächsten Stufe überschreitet, verliert nie unterm Strich.
Auf die berechnete Einkommensteuer, nicht auf den Gewinn, kommen gegebenenfalls:
Wer kirchensteuerpflichtig ist und im 42-Prozent-Bereich liegt, landet effektiv bei etwa 45 bis 46 Prozent auf den Krypto-Gewinn.
Angestellter, 55.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis, dazu 4.000 Euro Krypto-Gewinn innerhalb der Jahresfrist, keine Kirchensteuer.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen ohne Krypto | 55.000 Euro |
| Einkommensteuer darauf | 12.348 Euro |
| Krypto-Gewinn nach § 23 | 4.000 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen gesamt | 59.000 Euro |
| Einkommensteuer darauf | 13.849 Euro |
| Steuer auf den Krypto-Gewinn | 1.502 Euro |
Der Gewinn von 4.000 Euro kostet also rund 1.500 Euro, das sind 37,5 Prozent, nicht 1.000 Euro, wie es die Abgeltungsteuer ergäbe. Gerechnet ist das mit der Tarifformel des § 32a EStG für 2026. In der Veranlagung weicht die Zahl ab, weil Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen erst bilden.
Drei Dinge lassen sich aus der Progression ableiten, ohne dass es Gestaltung im problematischen Sinn wäre:
blockbilanz ermittelt den Gewinn, also die Bemessungsgrundlage: je Verkauf den Erlös, die Anschaffungskosten der nach FIFO abgehenden Coins, die Gebühren und das Ergebnis, dazu den Jahressaldo nach § 23 und die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 getrennt davon.
Die Steuer rechnet blockbilanz nicht aus. Dafür müsste dein übriges Einkommen bekannt sein, dazu Familienstand, Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen, und das ist die Rechnung des Finanzamts oder deines Steuerberaters. Was aus dem Bericht in welche Zeile wandert, steht in Anlage SO ausfüllen.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.