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Krypto-Steuersatz: nicht 25 Prozent, sondern dein persönlicher

Auf die Frage nach dem Steuersatz gibt es keine einzelne Zahl. Der Gewinn wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und mit dem Satz belastet, den du damit erreichst, also zwischen null und 45 Prozent.

Veröffentlicht am 23. September 2026

Die kurze Antwort

Es gibt keinen Krypto-Steuersatz. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und laufende Erträge wie Staking werden zu deinem übrigen zu versteuernden Einkommen addiert, und auf die Summe wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet.

Damit hängt die Belastung nicht vom Gewinn ab, sondern von dir: Derselbe Gewinn von 5.000 Euro kostet einen Studenten ohne weiteres Einkommen nichts und einen gut verdienenden Angestellten rund 2.100 Euro.

Warum der Gewinn oben auf liegt

Der Tarif ist progressiv und in Stufen aufgebaut. Für den Krypto-Gewinn ist dabei nur eines wichtig: Er wird nicht irgendwo im Einkommen einsortiert, sondern kommt obenauf. Der Lohn füllt den Tarif von unten, der Gewinn liegt darüber und wird deshalb mit dem höchsten Satz belastet, den du im Jahr erreichst.

Das ist der Grund, warum die Frage nicht mit dem Durchschnittssteuersatz zu beantworten ist. Wer bei 45.000 Euro Bruttolohn einen Durchschnittssatz von etwa 19 Prozent hat, zahlt auf den nächsten verdienten Euro rund 35 Prozent, und genau dieser Satz trifft den Krypto-Gewinn.

Die Stufen des Tarifs

Die Eckwerte werden jedes Jahr angepasst, die Struktur bleibt. § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, bei Einzelveranlagung:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348 Euro0 Prozent
12.349 bis 17.799 Euro14 bis 24 Prozent
17.800 bis 69.878 Euro24 bis 42 Prozent
69.879 bis 277.825 Euro42 Prozent
ab 277.826 Euro45 Prozent

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge. Für zurückliegende Jahre gelten die damaligen Eckwerte; der Grundfreibetrag lag 2025 bei 12.096 Euro und 2024 bei 11.784 Euro.

Wichtig an dieser Tabelle ist, was sie nicht sagt: Der Sprung von 24 auf 42 Prozent trifft nie das ganze Einkommen, sondern nur die Euro in der jeweiligen Stufe. Wer die Grenze zur nächsten Stufe überschreitet, verliert nie unterm Strich.

Was dazukommt

Auf die berechnete Einkommensteuer, nicht auf den Gewinn, kommen gegebenenfalls:

  • Kirchensteuer. Acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, neun Prozent in den übrigen Bundesländern.
  • Solidaritätszuschlag. 5,5 Prozent, aber erst oberhalb einer Freigrenze, die die große Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht erreicht.

Wer kirchensteuerpflichtig ist und im 42-Prozent-Bereich liegt, landet effektiv bei etwa 45 bis 46 Prozent auf den Krypto-Gewinn.

Ein Überschlag

Angestellter, 55.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis, dazu 4.000 Euro Krypto-Gewinn innerhalb der Jahresfrist, keine Kirchensteuer.

SchrittBetrag
Zu versteuerndes Einkommen ohne Krypto55.000 Euro
Einkommensteuer darauf12.348 Euro
Krypto-Gewinn nach § 234.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen gesamt59.000 Euro
Einkommensteuer darauf13.849 Euro
Steuer auf den Krypto-Gewinn1.502 Euro

Der Gewinn von 4.000 Euro kostet also rund 1.500 Euro, das sind 37,5 Prozent, nicht 1.000 Euro, wie es die Abgeltungsteuer ergäbe. Gerechnet ist das mit der Tarifformel des § 32a EStG für 2026. In der Veranlagung weicht die Zahl ab, weil Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen erst bilden.

Was daraus für die Planung folgt

Drei Dinge lassen sich aus der Progression ableiten, ohne dass es Gestaltung im problematischen Sinn wäre:

  • Die Jahresfrist schlägt jeden Steuersatz. Ein Verkauf nach zwölf Monaten und einem Tag ist nicht steuerbar, egal wie hoch dein Satz ist. Das ist der größte Hebel überhaupt.
  • Das Jahr, in dem der Gewinn anfällt, entscheidet mit. In einem Jahr mit Elternzeit, Sabbatical oder Studium ist der Grenzsteuersatz niedriger, manchmal deutlich.
  • Die Freigrenze von 1.000 Euro kommt vor dem Steuersatz. Wer darunter bleibt, zahlt nichts, unabhängig vom Tarif. Siehe Die Krypto-Freigrenze von 1.000 Euro.

Was blockbilanz dazu rechnet und was nicht

blockbilanz ermittelt den Gewinn, also die Bemessungsgrundlage: je Verkauf den Erlös, die Anschaffungskosten der nach FIFO abgehenden Coins, die Gebühren und das Ergebnis, dazu den Jahressaldo nach § 23 und die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 getrennt davon.

Die Steuer rechnet blockbilanz nicht aus. Dafür müsste dein übriges Einkommen bekannt sein, dazu Familienstand, Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen, und das ist die Rechnung des Finanzamts oder deines Steuerberaters. Was aus dem Bericht in welche Zeile wandert, steht in Anlage SO ausfüllen.

Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.

FAQ

Häufige Fragen dazu

Warum nicht 25 Prozent wie bei Aktien?
Die Abgeltungsteuer gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Currency und Payment Token wie Bitcoin oder Ether sind kein Kapitalvermögen, sondern ein anderes Wirtschaftsgut, und fallen deshalb unter den normalen Einkommensteuertarif. Bei Security Token kann das anders sein.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Für die Frage, was ein Krypto-Gewinn kostet, zählt der Grenzsteuersatz, weil der Gewinn oben auf das übrige Einkommen kommt.
Zahle ich zusätzlich Soli und Kirchensteuer?
Kirchensteuer ja, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist: acht oder neun Prozent der Einkommensteuer, je nach Bundesland. Der Solidaritätszuschlag fällt nur noch bei hoher Einkommensteuer an.
Kann ein Krypto-Gewinn mein ganzes Einkommen teurer machen?
Nein. Ein höherer Grenzsteuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe. Die Euro darunter bleiben so besteuert wie vorher, es gibt keinen Sprung nach hinten.
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