Beim NFT sind zwei Dinge gleichzeitig steuerlich relevant: das NFT selbst und die Coins, mit denen du es bezahlst. Wer nur auf das Bild schaut, übersieht die teurere Hälfte.
Randnummer 5 sagt es ausdrücklich: Auf die Besonderheiten nicht-fungibler Kryptowerte geht das Schreiben in dieser Fassung nicht ein. Es gibt für NFTs also keine Verwaltungsanweisung, an der man sich festhalten könnte.
Was bleibt, sind die allgemeinen Regeln des § 23 EStG und die Wertungen, die das Schreiben für fungible Kryptowerte trifft und die sich übertragen lassen. Alles, was hier steht, ist deshalb begründete Auslegung und keine zitierbare Anordnung. Bei größeren Beträgen gehört das vor die Abgabe zu einem Steuerberater.
Ein NFT wird fast nie mit Euro bezahlt, sondern mit ETH, SOL oder einem anderen Coin. Damit passieren beim Kauf zwei Dinge auf einmal.
Der Abgang der Coins ist eine Veräußerung. Liegt ihre Anschaffung weniger als ein Jahr zurück, entsteht ein Gewinn oder Verlust nach § 23 EStG, gerechnet aus dem Kurs im Kaufzeitpunkt gegen die Anschaffungskosten der abgehenden Coins nach FIFO.
Der Zugang des NFT ist eine Anschaffung, und zwar zum Wert der hingegebenen Coins plus Gas und Marktplatzgebühr. Ab diesem Tag läuft die Jahresfrist für das NFT.
Wer im Bullenmarkt ETH gekauft und Monate später ein NFT damit bezahlt hat, hat oft einen steuerpflichtigen Gewinn realisiert, ohne je Euro gesehen zu haben. Das ist der Punkt, an dem NFT-Sammler regelmäßig überrascht werden.
Verkaufst du das NFT innerhalb eines Jahres, ist die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten steuerpflichtig. Der Erlös ist der Wert dessen, was du bekommst, also in der Regel der Kurs der erhaltenen Coins im Verkaufszeitpunkt.
Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf nicht steuerbar, mit Gewinn wie mit Verlust. Die Frist rechnet ab dem Tag der Anschaffung, taggenau, genau wie bei Coins.
Die erhaltenen Coins sind zugleich neu angeschafft, zu diesem Wert, mit eigener Frist. Ein NFT-Verkauf endet damit immer in zwei Positionen: das abgegangene NFT und die zugegangenen Coins.
Bei NFTs fällt mehr Gas an als bei einem einfachen Transfer, und Marktplätze nehmen eine Provision. Beides gehört in die Rechnung.
Was du beim Kauf an Gas und Gebühren zahlst, erhöht die Anschaffungskosten des NFT. Gas und Provision beim Verkauf mindern den Erlös als Werbungskosten dieses Geschäfts. Das in ETH bezahlte Gas ist zusätzlich selbst eine Veräußerung dieser ETH, mit eigenem Ergebnis.
Bei einem NFT, das mit knappem Gewinn verkauft wird, entscheiden diese Positionen darüber, ob am Ende ein Gewinn oder ein Verlust steht.
Beim Mint zahlst du einen Preis in Coins und bekommst ein neu erzeugtes NFT. Steuerlich ist das dasselbe wie ein Kauf: Abgang der Coins, Anschaffung des NFT zum hingegebenen Wert plus Gas.
Ein kostenloser Mint, bei dem nur Gas anfällt, führt zu einem NFT mit Anschaffungskosten in Höhe des Gas. Verkaufst du es später innerhalb der Frist, ist fast der volle Erlös Gewinn.
Viele NFT-Sammlungen zahlen dem Ersteller einen Anteil an jedem Weiterverkauf. Für den privaten Ersteller sind das sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, bewertet zum Kurs bei Zufluss, mit der Freigrenze von 256 Euro im Jahr.
Für den Käufer eines NFT sind Royalties dagegen kein eigener Vorgang: Sie mindern schlicht das, was bei ihm ankommt, und sind damit Teil der Verkaufsgebühren.
Diese Grenze ist bei NFTs näher als bei Coins, weil viele Beteiligte nicht nur halten, sondern erstellen, bewerben und in hoher Frequenz handeln.
Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit sind eine planmäßige und wiederholte Tätigkeit, ein Auftreten am Markt wie ein Händler, eine eigene Organisation und das Erzeugen eigener Werke zum Verkauf. Kommt das zusammen, gelten § 15 EStG für den Händler oder § 18 EStG für den Künstler, und damit Gewinnermittlung, Gewerbesteuer oberhalb des Freibetrags und in vielen Fällen Umsatzsteuer.
Das ist kein Fall für eine Faustregel. Die Abgrenzung hängt am Gesamtbild deiner Tätigkeit, und die Folgen einer falschen Einordnung reichen über die Einkommensteuer hinaus. Wer regelmäßig erstellt oder in hoher Zahl handelt, klärt das vorher mit einem Steuerberater.
NFTs haben keinen Kurs im Sinn eines Marktes. Es gibt einen Preis für genau dieses Stück, zu genau diesem Zeitpunkt, und der ergibt sich aus der Transaktion selbst.
blockbilanz bewertet deshalb über die Gegenseite: Was ein NFT gekostet hat, ist der Euro-Wert der dafür hingegebenen Coins, und was es eingebracht hat, ist der Euro-Wert der erhaltenen Coins. Das ist dieselbe Kreuzbewertung, die das BMF-Schreiben für den Tausch von Kryptowerten vorsieht, und sie kommt ohne eine erfundene Wertangabe für das Bild aus.
Zugeschobene NFTs ohne Wert behandelt blockbilanz wie anderen Spam: erkannt, aus dem Bericht gehalten, und mit einem Klick zurückholbar, falls doch eines echt war. Mehr zur Abgrenzung in Airdrops versteuern.
Dieser Text erklärt, wie blockbilanz rechnet, und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt, was dein Steuerberater oder dein Finanzamt sagt.